Mainz – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung (11.01.2022) die Quarantäneregeln gemäß der Beschlüsse der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit dem Bundeskanzler beraten und deren Anpassung vorgesehen. Die neuen Regelungen sollen in Rheinland-Pfalz ab Freitag, 14.01.2022, gelten.
„Wir tragen mit den angepassten Regeln der Herausforderung Rechnung, dass angesichts der Omikron-Welle der Betrieb kritischer Infrastruktur gewährleistet bleibt“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch nach den Beratungen. Die Verordnung soll am Donnerstag verkündet werden.
Schon jetzt gilt im Vorgriff, dass diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen werden; ab Freitag gilt dies auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Diese werden durch das Robert-Koch-Institut bundeseinheitlich festgelegt werden. Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich darüber hinaus nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest aus einer zugelassenen Teststelle freitesten lassen. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.
Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne, sofern sie als enge Kontaktperson eingestuft worden sind, bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei bestehendem hohen Schutzniveau möglich.