Ohne Licht, ohne Führerschein, aber mit Alkohol
Frankenthal (ots) – Am Donnerstag 13.01.2022 gegen 00:00 Uhr befuhr ein PKW ohne Licht die Benderstraße in Frankenthal. Der 35-jährige Fahrer aus Frankenthal hatte keinen Führerschein. Ein Atemalkoholtest ergab 1,48 Promille. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. Dem Fahrer droht nun eine Geldstrafe.
Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Kraftfahrzeugführer ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,1 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Erneut Schockanrufe und falsche Microsoftmitarbeiter
Frankenthal (ots) – Am Mittwoch 12.01.2022 kam es im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden erneut zu sogenannten “Schockanrufen” durch Betrüger. So wurden ältere Mitbürger am Telefon darüber informiert, dass ein Enkelkind angeblich einen tödlichen Unfall verursacht habe. Nun müsse eine Kaution gestellt werden. So dann wurde an die vermeintliche Enkelin bzw. den Enkel übergeben. Hierbei wurde weinerlich der Forderung nach mehreren 10.000 EUR oder Ersatzweise Schmuck Nachdruck verliehen. In einem Fall waren die Betrüger erfolgreich und konnten so 29.000 EUR erbeuten.
Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an Fremde, auch nicht, wenn es sich um Polizisten handeln soll. Die Polizei wird Sie nie auffordern Geld oder Wertsachen zu übergeben. Auch wird die Polizei nie bei Ihnen vorbeikommen um Geld oder Schmuck abzuholen oder in Verwahrung zu nehmen.
Auch kam es zu Anrufen vermeintlicher Microsoftmitarbeiter, die Leute auffordern, ihnen über ein Diagnoseprogramm Zugang zu ihrem Computer oder Tablet zu gestatten, weil mit dem Gerät angeblich etwas nicht stimme. Ziel ist es, an Bankdaten und persönliche Daten zu kommen, um Überweisungen auf das Konto der Betrüger vorzunehmen. Die Angerufenen erkannten jedoch den Betrug, so dass es hier zu keinem finanziellen Schaden kam.
Immer wieder täuschen Betrüger eine vermeintliche Familienangehörigkeit und meist eine damit verbundene finanzielle Notlage vor. So erschleichen sie sich das Vertrauen der ahnungslosen Angerufenen und nutzen deren Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft gnadenlos aus. Lassen Sie sich nicht täuschen und seien Sie misstrauisch. Wenn Ihnen ein Anruf seltsam erscheint rufen Sie uns an. Wir sind unter der 110 oder der 06233 3130 für Sie da.