Ludwigshafen (ots) – Am Freitag 14.01.2022 in der Zeit von 07:30-08:00 Uhr, wurden in der Mühlaustraße und in der Deichstraße in Edigheim, von Polizeibeamten zeitgleich Fahrradkontrollen im Hinblick auf die Beleuchtung durchgeführt. Hierbei konnten zusammen 97 Fahrradfahrende kontrolliert werden, 26 Fahrräder davon waren mit mangelhafter oder ausgeschalteter Beleuchtung ausgestattet. Die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt und ein verkehrserzieherisches Gespräch geführt. Die restlichen 71 Fahrräder waren vorbildlich mit vorgeschriebener Beleuchtung ausgestattet.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise Ihrer Polizei zu einer ordnungsgemäßen Beleuchtung am Fahrrad, E-Bike oder Pedelec. Das Fahrrad, E-Bike oder Pedelec muss verkehrssicher sein. Das bedeutet, dass das Licht vorne und hinten funktioniert. Zusätzlich zum Licht sind vorne und hinten auch Reflektoren notwendig.
Vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad:
- ein nach vorne gerichteter Scheinwerfer mit weißem Licht
- ein nach vorn gerichteter weißer Reflektor (darf im Scheinwerfer verbaut sein)
- ein rotes Schlusslicht
- ein roter Rückstrahler hinten
- jeweils zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal
- pro Reifen mindestens 2 nach der Seite wirkende Reflektoren oder Speichenreflektoren beziehungsweise reflektierende Reifen.
- bei Beleuchtung mit Batterie-/Akkubetrieb diese regelmäßig auf Ladezustand überprüfen und/oder Ersatzbatterien mitführen.
- Verwenden Sie kein blinkendes oder flackerndes Licht am Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Verbot gem. StVZO). Es irritiert und verunsichert andere Verkehrsteilnehmer und kann Unfälle verursachen.