Widerstand während Versammlung
Speyer (ots) – Im Zuge der polizeilichen Einsatzmaßnahmen anlässlich einer nicht angemeldeten Versammlung in Speyer am 17.01.2022, leisteten ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige aus Speyer während der Personalienfeststellung Widerstand. Diese Zwangsmaßnahme wurden von Unbeteiligten gefilmt und in den sozialen Medien veröffentlicht. In diesen kurzen Videosequenzen sind allerdings nur Teile und nicht der gesamte Geschehensablauf ersichtlich.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollte eine Gruppe von circa sieben Personen im Bereich der Maximilianstraße/Flachsgasse kontrolliert werden, da diese während der nicht angemeldeten Versammlungen keinen Mund-Nasen-Schutz trugen und keine Mindestabstände einhielten. Beim Erblicken der Polizei ergriffen ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige die Flucht. Der polizeilichen Aufforderung stehen zu bleiben, kamen die beiden Personen nicht nach und flüchten zu Fuß in die Maximilianstraße, wo sie von Einsatzkräften gestellt wurden. Zur Fixierung mussten die Personen zu Boden gebracht werden. Gegen die anschließende Fesselung wehrten sie sich mit Tritten und Schlägen. Darüber hinaus beleidigten sie die Einsatzkräfte mehrfach.
Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen befindet sich die Polizei regelmäßig in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite ist die Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme mit unmittelbarem Zwang für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar, insbesondere, wenn man als Unbeteiligter auf kurze Handyvideos in sozialen Medien stößt. Auf der anderen Seite muss die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auch Maßnahmen durchsetzen, notfalls zwangsweise.
Die Polizei darf unmittelbaren Zwang nur einsetzen, wenn sie gesetzlich dazu ermächtigt ist und sie die Maßnahmen nicht auf andere Weise durchsetzen kann. Dies ist beispielsweise zur Feststellung der Identität möglich, in dem eine Person fixiert und durchsucht wird. Gegen den 62-Jährigen und die 53-Jährige wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung eingeleitet. Die eingesetzten Polizeikräfte wurden durch die Widerstandshandlung nicht verletzt.
Motorradfahrer stürzt auf nasser Fahrbahn
Speyer (ots) – Ein 17-jähriger Motorradfahrer war am Sonntag um 15:30 Uhr mit seiner 16-jährigen Sozia in der Schifferstadter Straße unterwegs, als er im Kreisverkehr aufgrund der nassen Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.
In der Folge kamen sie zu Fall und rutschten über die Fahrbahn. Bei dem Sturz zogen sich die beiden Jugendlichen leichte Verletzungen zu. Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf etwa 500 Euro.
Diebstahl von E-Scootern in zwei Fällen
Speyer (ots) – Unbekannte Täter entwendeten am 17.01.2022 zwischen 8:30 Uhr und 14 Uhr vor dem Speyerer Hauptbahnhof einen am Fahrradständer angeschlossenen E-Scooter der Marke Xiaomi im Wert von 370 Euro, indem sie ein Fahrradschloss durchtrennten.
Im Zeitraum zwischen dem 03.01.2022 und dem 14.01.2022, 18 Uhr, entwendeten unbekannte Täter einen E-Scooter der Marke Ninebot aus dem Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses im Fliederweg. Hierbei entstand ein Schaden in Höhe von 470 Euro.
Wer hat etwas beobachtet oder kann sonstige sachdienliche Hinweise liefern? Die Polizei Speyer bittet um Mitteilung an 06232/137-0 oder per Email an pispeyer@polizei.rlp.de.