Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 18 und 21 Jahren wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls
Heidelberg (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle
gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 18 und 21 Jahren erwirkt. Sie stehen im
dringenden Verdacht, am Donnerstagabend in ein Wohnhaus im Stadtteil Kirchheim
eingebrochen zu sein.
Die beiden Tatverdächtigen sollen am Donnerstag, den 20.01.2022, gegen 23.30 Uhr
zunächst den Glaseinsatz der Terrassentür an der Gebäuderückseite eines
Wohnhauses in Heidelberg-Kirchheim eingeschlagen haben. Anschließend sollen sie
in die Wohnräume eingedrungen sein und diese durchsucht haben. Dort sollen sie
mehrere Laptops, einen Tabletcomputer, Digitalkameras sowie Armbanduhren,
Schmuck und Parfüm entwendet haben. Die Verdächtigen konnten zunächst vom Tatort
entkommen, wurden jedoch wenig später auf Hinweis von Zeugen, denen die von den
Verdächtigen mitgeführte Diebesbeute aufgefallen war, nahe der Tatörtlichkeit
durch Polizeibeamte festgenommen. Das Diebesgut konnte sichergestellt werden.
Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden beim Amtsgericht Heidelberg
Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erwirkt. Sie wurden am 21.01.2022 der
Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Nach Erlass und
Eröffnung der Haftbefehle wurden die beiden 18- und 21-Jährigen in
Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe
Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.