HEIDELBERG – Die Recherchen der gestern eingerichteten 32-köpfigen Ermittlungsgruppe
„Botanik“ der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg erbrachten bereits wichtige
erste Ergebnisse, die zur Aufklärung des Tötungsdelikts und der anschließenden
Selbsttötung des mutmaßlichen Täters am vergangenen Montag in einem Hörsaal der
Universität Heidelberg beitragen.
Wie die Ermittlerinnen und Ermittler herausfanden, erwarb der 18-Jährige ca.
eine Woche vor der Tat in Österreich insgesamt drei Langwaffen. Zwei dieser
Waffen wurden neben rund 150 Schuss Munition am Tatort sichergestellt. Die
dritte Waffe, eine Büchse, wurde von der österreichischen Polizei in einem
Zimmer, das der 18-Jährige bei seinem Aufenthalt in Österreich angemietet hatte,
gefunden. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll er die beiden bei der
Tat in Heidelberg verwendeten Waffen bei einem Waffenhändler und die dritte bei
einer Privatperson jeweils in Österreich erworben haben. Inwieweit der
Waffenhändler und/oder seine Mitarbeiter sich wegen des Waffenverkaufs
strafrechtlich zu verantworten haben, ist Gegenstand einer laufenden Prüfung.
Diese gestaltet sich allerdings auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage in
der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland als schwierig.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen in Mannheim wurden mehrere
Mobiltelefone, Laptops und ein Tablet sichergestellt. Diese werden derzeit durch
Spezialisten der Ermittlungsgruppe „Botanik“ ausgewertet. Erste Erkenntnisse aus
dieser Auswertung ergaben keine Hinweise auf eine persönliche Beziehung zwischen
dem mutmaßlichen Täter und den Opfern.
Die Ermittler gehen Hinweisen nach, wonach der Tatverdächtige in der
Vergangenheit Mitglied der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ gewesen und im
Jahr 2019, also noch als Minderjähriger, aus dieser ausgetreten sein soll. Die
bereits durchgeführten Auswertungen der digitalen Medien des mutmaßlichen Täters
sowie Zeugenaussagen aus seinem persönlichen Umfeld ergaben bislang allerdings
keine Erkenntnisse zu einer Radikalisierung oder zu Kontakten des mutmaßlichen
Täters ins rechte Spektrum. Nicht auszuschließen ist, dass eine im Raum stehende
psychische Erkrankung des Verdächtigen ursächlich für die Tat gewesen sein
könnte. Belastbare Feststellungen zum Tatmotiv sind jedoch den weiteren
Ermittlungen vorbehalten.
Wie der Täter zum Tatort kam, erscheint geklärt. Nach den vorliegenden
Informationen soll er mit einem Taxi von Mannheim ins Neuenheimer Feld gefahren
sein. Die beiden Waffen soll er in einer Sporttasche verstaut und im Kofferraum
des Taxis abgelegt haben.
Wie vermehrt festgestellt werden musste, kursieren in verschiedenen sozialen
Medien falsche Nachrichten rund um die Tat und die möglichen Tatabläufe. Viele
dieser Nachrichten sind nicht nur als Gerüchte einzustufen, sondern als gezielt
lancierte falsche Nachrichten („Fake-News“), um zu verunsichern und die
Ermittlungen zu erschweren. Die betreffenden Nachrichten werden ausgewertet,
gesichert und auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Gegebenenfalls werden
entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Im vorliegenden Fall dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg
und der Ermittlungsgruppe „Botanik“ der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg“
weiter an.