Mit dem Beginn des Holzeinschlags im Herbst startet auch dieses Jahr wieder die Brennholzsaison. Nach wie vor bieten die Forstbetriebe zwei unterschiedliche Arten von Brennholz an.
Erstens das Hauptsortiment „Brennholz lang“, das sogenannte „Polterholz“. Es besteht in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in unterschiedlichen Längen von drei bis zehn Metern, das bereits an den Waldweg vorgezogen wurde. Dort kann es weiter aufgearbeitet werden. Zweitens der „Schlagraum“. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag im Waldbestand verbleibt. Dieses Holz wird in Flächenlose eingeteilt und kann selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Im Rheintal ist dieses Sortiment nur noch in Ausnahmefällen verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird.
Brennholz aus selbst durchgeführten Durchforstungen wird nur nach besonderer Anfrage beim zuständigen Revierleiter vergeben. Aufgrund der starken Nachfrage kann es sein, dass nicht alle Wünsche zeitnah abgewickelt werden können. So sind Verzögerungen bei der Vergabe von Brennholz bis ins Winterhalbjahr 2015 / 2016 möglich.
Das Brennholzmachen ist immer gefährlich und auch ein Unfall ist schnell passiert. Daher sind der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl muss ebenso gewährleistet sein, wie die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Es ist nicht mehr zulässig, die Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl zu betreiben. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur den Be-stimmungen in unseren zertifizierten Wäldern Rechnung getragen – sie dient auch dem Schutz der eigenen Gesundheit. Die für eine Aufarbeitung geltenden Regeln sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, das alle Brennholzkunden automatisch anerkennen.
Die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Festmeter „Brennholz lang“ im Staatswald kostet weiterhin 57 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).
Weitere Informationen über die Brennholzabgabe in den jeweiligen Gemeinden können auch beim zuständigen Revierleiter oder dem Kreisforstamt erfragt werden. Im Staatswald ist geplant, die Online-Bestellung über www.forstbw.de/produkte-dienstleistungen/holz.html auf weitere Reviere auszuweiten. In den Gemeinden Neckargemünd, Bammental und Gaiberg kann der Brennholzbedarf ab dem 1. Oktober 2014 beim Revierförster unter der Telefonnummer 06223 / 73755 angemeldet werden.