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Landesfamilienpass: Ausgabe der Gutscheinkarten 2022
Alle Familien im Stadtkreis Heidelberg, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten ab sofort die neuen Gutscheine für 2022 bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg. Dazu sind der Landesfamilienpass, ein aktueller Kindergeldnachweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von SGB II-Leistungen mitzubringen. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg ermäßigt oder kostenlos besucht werden.
Wer bekommt den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wird unabhängig vom Einkommen ausgestellt für
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
- Familien, die Leistungen nach SBG II erhalten beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Neben einer berechtigten Person können bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen
eingetragen werden. Dies können neben dem anderen Elternteil beispielweise auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Großeltern oder ein Familienbegleiter oder eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen
aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpass in Anspruch nehmen.
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob es leibliche Kinder sind, die in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnung) leben. Es wird empfohlen, sich aufgrund der Pandemie vor einem Besuch auf der Webseite des Anbieters zu informieren, ob und in welcher Form das Freizeitangebot genutzt werden kann.
Weitere Tipps und Infos gibt es auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/buergerservice > Stichwortverzeichnis > L, unter www.schloesser-und-gaerten.de und unter www.sozialministerium-bw.de.