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Stadtarchiv erhält Förderung für die digitale Weiterentwicklung
Das Stadtarchiv Heidelberg geht einen weiteren Schritt hin zum digitalen Archiv. Über einen Zeitraum von vier Monaten wurden über 60.000 Seiten historischer Aktenbestände digitalisiert und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Archivs geprüft. Sie werden nun in das Datenbanksystem „FAUST“ eingepflegt, wo sie den Nutzerinnen und Nutzern des Archivs schrittweise zugänglich gemacht werden sollen. Durch den digitalen Zugang zu den Akten wird die Recherche deutlich vereinfacht.
Möglich wurde das durch einen Zuschuss von rund 10.000 Euro aus dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“. Mit diesem Programm unterstützt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) Bibliotheken und Archive bei ihrer digitalen Weiterentwicklung. Das Programm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie für Bibliotheken und Archive zu mildern.
Bei den Akten aus dem 18. und 19. Jahrhundert handelt es sich um historische Quellen mit einem hohen Informationsgehalt: Von „A“ wie „Armenwesen“ oder „Auswanderung“ bis „S“ wie „Schulen“, von „U“ wie Universität bis zu „Z“ wie „Zuzug“ bietet dieser nun digital vorliegende Bestand eine hervorragende Basis für die historische Forschung. Die Aussagekraft geht dabei deutlich über die lokale Ebene hinaus: Auch regionale und überregionale Ereignisse und Entwicklungen finden hier ihren Niederschlag – beispielsweise die Bekämpfung der Kuhpocken, bei der schon vor 200 Jahren Impfbescheinigungen ausgestellt wurden.
Wohnbauvorhaben in der Tilsiter Straße – Digitale Infoveranstaltung am 9. Februar
Die Immo Real Estate GmbH plant in der Tilsiter Straße 4, 7 und 9 in Kirchheim eine Reihenhaus-Bebauung mit insgesamt sechs Wohneinheiten zu errichten. Damit soll insbesondere Wohnraum für junge Familien geschaffen werden. Hierfür soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Vorlage zur Einleitung des Verfahrens wird dem Gemeinderat voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 zum Beschluss vorgelegt.
Entsprechend der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung führt die Vorhabenträgerin vor dem Einleitungsbeschluss eine Bürgerinformationsveranstaltung durch. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Die Informationsveranstaltung findet angesichts der aktuellen Pandemielage ausschließlich digital per Webex statt, und zwar am Mittwoch, 9. Februar 2022. Los geht es um 18 Uhr. Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Interessierte finden den Einwahllink im Veranstaltungskalender der Stadt Heidelberg bei Klick auf die betreffende Veranstaltung: www.heidelberg.de/veranstaltungskalender.
Im Rahmen der Veranstaltung wird die Immo Real Estate GmbH die Ziele und Zwecke der Planung sowie den Bebauungsentwurf erläutern. Anregungen zur Planung können während der Informationsveranstaltung vorgebracht werden.
Virtueller „FensterLunch“ am 9. Februar: Treffen für Kultur- und Kreativschaffende
Was macht eigentlich die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft? Wie unterstützt sie Kultur- und Kreativschaffende am Wirtschafts- und Kreativstandort Heidelberg? Welche Veranstaltungen stehen an? Welche Akteure, Unternehmen und Projekte gibt es vor Ort? Beim virtuellen „FensterLunch“ am Mittwoch, 9. Februar 2022, von 12.30 bis 14 Uhr stellt die städtische Stabsstelle Förderangebote für Gründerinnen und Gründer, für Selbstständige und Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Außerdem haben die Gäste die Möglichkeit, in kurzen Pitches ihre Projekte oder Unternehmen zu präsentieren. Alle Interessierten, auch Studierende aus der Universität und den Hochschulen, sind zum Netzwerktreffen eingeladen.
Die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting sind verfügbar unter www.heidelberg.de/kreativwirtschaft oder www.facebook.com/fensterplatzheidelberg.
FensterLunch: das monatliche Branchentreffen der Kultur- und Kreativschaffenden
Das Netzwerktreffen „FensterLunch“ mit Impulsen aus der Kultur- und Kreativszene findet jeden zweiten Mittwoch im Monat statt. Regulärer Veranstaltungsort ist der „FensterPlatz“ in der Kurfürsten-Anlage 58. Coronabedingt findet das Branchentreffen im Februar erneut digital statt. Es dient dem Kennenlernen von Akteuren, Unternehmen und Projekten der Kultur- und Kreativwirtschaft. Veranstaltet werden die monatlichen Branchentreffen von der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg in Kooperation mit dem „FensterPlatz“-Team.
Ergänzend: Weitere Informationen rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft sind online verfügbar unter www.heidelberg.de/kreativwirtschaft.de.
Fauler Pelz: Stadt erwartet Stellungnahme des Landes zu eingeleiteten Bauarbeiten – Bestandsschutz besteht seit Jahren nicht mehr / EBM Odszuck: Regeln gelten für alle
Die Stadt Heidelberg hat das Land Baden-Württemberg in einem Schreiben erneut darauf hingewiesen, dass es seine Pläne für einen Maßregelvollzug im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ nicht ohne Baugenehmigung umsetzen kann. Ein entsprechender Antrag des Landes liegt aber bis heute nicht vor. Die Stadt beabsichtigt daher, die bereits begonnenen Baumaßnahmen in dem denkmalgeschützten Ensemble in der Heidelberger Altstadt einzustellen. Zuvor erhält das zuständige Landessozialministerium Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen in der Sache zu äußern.
„Regeln gelten für alle und das Land kann mit seiner Immobilie nichts machen, was über den allgemein gültigen Rechtsrahmen hinausgeht. Wir sind sehr irritiert, dass das Land Baumaßnahmen aufnimmt, ohne dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Wir haben als Stadt mehrfach klargemacht: Es gibt für eine Nutzung des „Faulen Pelz“ keinen Bestandsschutz mehr. Jede Nutzung und eventuell nötige Umbauten müssen genehmigt werden. Das erfordern sowohl das Baurecht als auch der Denkmalschutz. Das Land muss also zunächst einen Bauantrag stellen – und das hat es bis heute nicht gemacht“, erklärt Heidelbergs Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, der für die Bereiche Planen und Bauen zuständig ist.
Universitäre Nachnutzung bereits geplant
Das baden-württembergische Sozialministerium möchte in dem ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ Plätze für den Maßregelvollzug einrichten. Das Land hatte dafür auch zunächst am 8. November 2021 eine sogenannte Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, diese dann aber am 18. Januar 2022 wieder zurückgezogen. Die Begründung lautete, dass für die beabsichtigten Maßnahmen eine Genehmigung nicht erforderlich sei und die avisierte Nutzung für den Maßregelvollzug sich im Rahmen des Bestandsschutzes halte.
Die Stadt kann dieser Argumentation allerdings nicht folgen. „Das Land kann über sechs Jahre nach der Schließung des Gefängnisses keinen Bestandsschutz mehr anführen. Und selbst wenn man von einem Bestandsschutz für die Gefängnisnutzung ausgehen würde: Ein Maßregelvollzug ist bau- und planungsrechtlich wieder völlig anders zu bewerten. Hier steht die medizinische Betreuung und Therapie im Vordergrund und nicht der Strafvollzug. Zudem ist der „Faule Pelz“ ein Kulturdenkmal und jede nachteilige Veränderung nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten: Wenn das Land einen Maßregelvollzug im „Faulen Pelz“ unterbringen will, muss es eine Baugenehmigung beantragen. Ansonsten müsste unsere Bauaufsicht tätig werden und die Arbeiten einstellen“, erklärt Erster Bürgermeister Odszuck.
Das ehemalige Gefängnis im „Faulen Pelz“ wurde Ende 2015 geschlossen und die entsprechende Nutzung dauerhaft aufgegeben. Das Land – vertreten durch das Amt für Vermögen und Bau – stellte daher im Jahr 2016 eine Bauvoranfrage für eine universitäre Nachnutzung des Areals. Für diese Nachnutzung liegen auch bereits gültige Bauvorbescheide vor. Und in diesem Sinne hat auch der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 9. Dezember 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Altstadt – Erweiterung des Universitätscampus Altstadt“ beschlossen.
Stadt und Gemeinderat halten Nachnutzung durch Universität für beste Option
Unabhängig von einer baurechtlichen Prüfung in Sachen Maßregelvollzug ist die Stadt Heidelberg grundsätzlich der Ansicht, dass das Areal „Fauler Pelz“ städtebaulich geöffnet und für urbane Nutzungen zur Verfügung stehen soll. Eine Nutzung durch die Universität Heidelberg ist bereits in Planung, ein entsprechender Bauvorbescheid liegt vor und wurde zuletzt Anfang 2021 aktualisiert.
Auch nahezu alle Fraktionen im Heidelberger Gemeinderat haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einrichtung eines Maßregelvollzugs ausgesprochen. „Vielmehr sollte das Areal und die leerstehende Einrichtung in dieser zentralen Lage den Bürgerinnen und Bürgern Heidelbergs schnellstmöglich zurückgegeben werden. Hier teilen wir die Ansicht der Stadtverwaltung und der Universität, dass das ehemalige Gefängnis künftig Raum für die Universität Heidelberg mit Arbeits- und Forschungsplätzen bieten und gleichzeitig für öffentlich zugängliche Nutzungen den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt offen stehen soll“, heißt es in der Stellungnahme vom November 2021.