Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung
Gensingen, 03.02., Kreuznacher Straße, 18:25 Uhr. Bei einer Streifenfahrt wurden die Beamten auf einen Roller mit Versicherungskennzeichen aufmerksam, der in einen Hof abbog. Sie entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle. Es stellte sich heraus, dass der Rollerfahrer bereits mehrfach wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten war. Er reagierte positiv auf einen Drogentest. Aus diesem Grunde wurde er auf die Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Es stellte sich außerdem heraus, dass sein Roller unerlaubterweise eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h erreichte. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen den 45-Jährigen eingeleitet.
Paket-Diebstahl
Bingen, 03.02., Freidhof, 15:01 Uhr. Ein Mitarbeiter der VHS Bingen hatte beobachtet, wie ein junger Mann ein Paket aus einem Amazon Transporter gestohlen hatte. Durch die Sichtung des vorhandenen Videomaterials konnten die Beamten einen Tatverdächtigen identifizieren. Der 15-Jährige konnte wenig später noch im Nahbereich angetroffen werden und räumte die Tat direkt ein. Seine Mittäter oder den Verbleib des Diebesguts verriet er nicht. Die Streife brachte den Jugendlichen nach Hause.
Verstoß gegen das Kraftfahrzeug-Steuergesetz
Bingen, 03.02., Albert-Schweitzer-Straße, 11:00 Uhr. Ein 37-Jähriger geriet mit seinem BMW in eine Verkehrskontrolle. Der Mann mit festem Wohnsitz in Deutschland, führte sein Auto, ohne dafür die entsprechende Steuer zu entrichten.
Räuberischer Diebstahl in Drogeriemarkt
Mainz-Altstadt (ots) – In einem Drogeriemarkt in der Mainzer Altstadt kam es
gestern Mittag zu einem Diebstahl bei dem auch eine Mitarbeiterin des Marktes
verletzt wurde. Der männliche Täter verließ die Filiale mit mehreren unbezahlten
Artikeln. Eine Mitarbeiterin lief dem Täter nach und holte diesen in der
Schusterstraße wieder ein. Die gestohlenen Artikel hielt der Täter noch in
seinen Händen. Sie forderte ihn auf, sie zurück in die Filiale zu begleiten und
griff in Richtung der gestohlenen Waren. Den jungen Mann interessierte dies
recht wenig. Er drehte sich weg und lief einfach weiter. Die Mitarbeiterin
ergriff den Täter an dessen Rucksack. Dieser riss sich mit Gewalt los und rannte
weg. Dadurch verletzte sich die Mitarbeiterin an einem Finger. Die sofortige
Fahndung nach dem Täter verlief ohne Erfolg.
Der Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 18 – 22 Jahre, ca. 170-180 cm groß,
Brille, dunkle Wollmütze, dunkle Jacke, dunkle Hose, weiße Sneakers, Rucksack
mit Aufschrift, normale Statur, sehr helle Hautfarbe, akzentfreies Deutsch.
Die Polizeiinspektion Mainz 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer
sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit
der o.g. Dienststelle unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen.
Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei
übermittelt werden.
Maskenverweigerer in Mainz sucht Streit
Mainz (ots) – Am Freitag, dem 4. Februar 2022 wurde um ca. 6.30 Uhr die Polizei
Mainz durch einen Notruf über einen aggressiven Maskenverweigerer in einem Zug
im Hbf Mainz informiert. Der aggressive Mann, habe gerade den Zug verlassen, der
Melder gab jedoch noch eine Personenbeschreibung durch. Anhand dieser konnte
eine Streife des Bundespolizeireviers Mainz den Mann ohne Mund-Nasen-Schutz auf
Gleis 11 antreffen. Dieser verhielt sich den Beamten gegenüber verbal lautstark
und unkooperativ. Er weigerte sich seine Ausweisdokumente auszuhändigen und ging
so aggressiv auf diese zu, dass er durch die Streife zu Boden gebracht wurde. Er
wehrte sich weiterhin körperlich gegen die polizeilichen Maßnahmen und
beleidigte die Polizisten. Auch während des Weges zum Revier versuchte er sich
mehrfach fallen zu lassen und sperrte sich gegen das Betreten der Dienststelle.
Der 32-jährige Mann war außerdem alkoholisiert, der gemessene Wert betrug 2,05
Promille. Die Streife fuhr mit dem Mann anschließend zu seiner Wohnanschrift, wo
anhand seines Reisepasses die Identität festgestellt werden konnte. Nach
Abschluss der Maßnahmen konnte er zu Hause verbleiben. Gegen den Mann wurde
Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie
Bedrohung erstattet.