Petrus hat uns am Sonntagabend wieder einmal daran erinnert: Platzregen gehören nicht der Vergangenheit an, mit kurzen, sintflutartigen Regenfällen ist immer zu rechnen. Und daraus resultierend: Hauseigentümer können und sollten sich bestmöglich vor Kellerüberflutung schützen, vor Rückstau aus der Kanalisation und gegen eindringendes Oberflächenwasser.
Der nur Minuten andauernde Regen am Sonntagabend – bei weitem nicht so massiv wie die Starkregen 2007 und 2008 – hat gezeigt, dass das städtische Kanalnetz mit den Wassermassen gut fertig wurde. Nach Auskunft der Stadtwerke Viernheim handelt es sich bei dem Regenguss am Sonntag um ein sogenanntes „3-jähriges Regenereignis“.
Die vier Messstellen der Stadtwerke weisen Niederschlagsmengen von 13-31 Liter/qm nach. Diesmal blieb der Süden der Stadt – auch Dank der verlegten Südspange – verschont. Die stärkeren Niederschläge wurden im Norden bzw. Osten registriert.
Die 15 „Wassereinsätze“ der Viernheimer Feuerwehr hielten sich in Grenzen. Wenige Keller mit nur geringen Überflutungen (zwischen 10 – 20 cm) sowie eine Baugrube mussten leer gepumpt werden. Die Niederschläge waren diesmal nicht flächendeckend, sondern lokal begrenzt.
Gefordert war die Viernheimer Wehr hauptsächlich beim Entfernen eines auf die OEG-Oberleitung gestürzten Baumes Höhe Weinheimer Str. 109.
Viele Hausbesitzer in von Überflutungen häufig betroffenen Straßen (Neuhäuser-, Seegarten-, Wasser-, Ketteler-, Bgm.-Kempf-Straße etc.) haben zwischenzeitlich in baulicher Hinsicht (Verschluss der Kellerfenster, Einsatz von Tauchpumpen etc.) nachgebessert und alles Mögliche gegen Kellerüberschwemmungen getan, hatten deshalb auch kaum Probleme mit dem Regenguss am Sonntagabend.
Schwierigkeiten bei Rückstau aus der Kanalisation sowie Überflutung von außen bekommen im Normalfall nur Hausbesitzer, die nicht ausreichend vorgesorgt haben. Erster Stadtrat Jens Bolze erinnert in diesem Zusammenhang an die bestehende Eigenverantwortung von Grundstücksbesitzern, ihr Haus nach den geltenden Vorschriften abzusichern. Entsprechende Bestimmungen finden sich in wasserrechtlichen Schutzbestimmungen, u.a. der städtischen Entwässerungssatzung und in den entsprechenden DIN-Vorschriften. Fehlen die vorgeschriebenen Sicherungen, ist mitunter der Grundstücksbesitzer für die daraus resultierenden Schäden haftbar. Die Versicherungen können evtl. die Schadensregulierung einstellen.
Aus diesem Grunde macht Bolze auf die Informationsbroschüre der Stadtverwaltung „Schutz vor Kellerüberflutung“ (herausgegeben im Juli 2008) aufmerksam, die im Rathaus (Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung) kostenlos erhältlich ist. Die darin gesammelten Informationen und Hinweise sind immer noch aktuell. Siehe auch Infos unter www.viernheim.de.
Die Informationsbroschüre gibt Auskunft über die sogenannte „Rückstauebene“, Schutz durch eine Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife, Einbau und Wartung von Rückstauverschlüssen, „bautechnische Schutzwälle“ an Hangstraßen bzw. Gelände– und Straßentiefpunkten, überflutungssichere Hauseingänge, Schwelle / Überdachung bei außen liegenden Kellertreppen, Kellerfenster und Lichtschächte, Garagenzufahrten etc.
Ansprechpartner:
Stadtwerke Viernheim
Stadtentwässerung
Industriestr. 2
68519 Viernheim
Tel.: 0 62 04 / 989 – 0
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Rathaus, Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Tel.: 0 62 04 / 988 – 297
E-Mail: stadtplanung@viernheim.de