Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeiwache Speyer © Holger Knecht

Raubüberfall in Discount-Markt

Speyer (ots) – Am Samstag 05.02.2022 um 08:40 Uhr, kam es in der Wormser Straße in einem Discount-Markt zu einem Überfall. Zwei Unbekannte haben eine Angestellte überrascht und diese unter Vorhalt einer Pistole aufgefordert, den Tresor zu öffnen. Die Täter entnahmen etwa 2.000 Euro Bargeld sowie das Smartphone und Bargeld der Geschädigten. Die Täter flüchteten unerkannt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Täterbeschreibungen:

Beide trugen Sturmhauben und Handschuhe.

  • männlich, ca. 24 Jahre alt, ca. 1,65-1,70 m groß, dunkel gekleidet, schlank.
  • männlich, ca. 20 Jahre alt, ca. 1,75-1,80 m groß, helle Jeans, dunkles Oberteil.

Wer hat die Täter beobachtet und kann Hinweise geben? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per
E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

16-Jährige beim Üben für die Führerscheinprüfung auf Parkplatz erwischt

Speyer (ots) Bei Fahrübungen auf einem Parkplatz von der Polizei erwischt wurde am Sonntag 06.02.2022 eine 16-Jährige aus Dudenhofen. Einer Polizeistreife war gegen 14:00 Uhr in der Iggelheimer Straße ein PKW aufgefallen, der auf einem Firmengelände langsam in den rückwärtigen Bereich des Gebäudes fuhr. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass eine 16-jährige am Steuer saß und Praxisübungen für ihre Führerscheinprüfung durchführte.

Da sie noch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der 21-jährige Beifahrer aus Speyer, der einen gültigen Führerschein besaß, musste anschließend die Weiterfahrt übernehmen. Da er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat, muss auch er sich strafrechtlich verantworten. Zudem wird die Führerscheinstelle über diesen Vorfall informiert.

Die Polizei weist daraufhin:

Auf öffentlichem Verkehrsgrund wie Straßen, Wegen und Parkplätzen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um öffentliche Parkplätze für Anwohner, Supermarkt Parkplätze oder um Parkflächen in Gewerbegebieten handelt. Sind diese Parkmöglichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer öffentlich zugänglich, dürfen sie nicht zu Übungszwecken genutzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet.

Personen ohne Fahrerlaubnis müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, wenn sie ein Kraftfahrzeug steuern. Weiterhin kann eine Entscheidung der zuständigen Behörden dazu führen, dass die betreffende Person für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf. Auch dem Fahrzeughalter sowie Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulassen, drohen Strafen. Führerscheinanwärtern wird die Nutzung von offiziellen Verkehrsübungsplätzen empfohlen, um sich unter realen Bedingungen auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten.

Verkehrskontrollen im Stadtgebiet

Speyer (ots) – Mehrere Verkehrskontrollen wurden am vergangenen Wochenende im Stadtgebiet Speyer durchgeführt. Ein 17-Jähriger war am Freitag 04.02.2022 gegen 22:00 Uhr Am Sandhügel mit einem abgemeldeten Kleinwagen unterwegs. Da er zudem nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurden neben Strafverfahren hinsichtlich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- bzw. Kraftfahrzeugsteuergesetz auch Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Vater des Jugendlichen aus Speyer muss sich als Fahrzeughalter ebenfalls wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Bei einer Kontrollstelle in der Wormser Landstraße in der Nacht zum Samstag wurden im Zeitraum von 00:00 bis 01:00 Uhr bei insgesamt 20 kontrollierten Verkehrsteilnehmenden vier Mängelberichte ausgestellt, da Defekte an den lichttechnischen Einrichtungen ihrer Fahrzeuge festgestellt wurden.

Am Samstag um 18:20 Uhr stand ein 50-jähriger PKW-Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, als ihn eine Polizeistreife in der Wormser Straße kontrollierte. Zur Feststellung des Alkoholwertes wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein des Mannes aus Speyer wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Ohne Versicherungsschutz unterwegs waren am Samstag gegen 17:00 Uhr in der Tullastraße eine 19-jährige Rollerfahrerin sowie in der Spaldinger Straße ein 34-jähriger E-Scooter Fahrer. Da an ihren Fahrzeugen kein Versicherungskennzeichen angebracht waren, müssen sie sich hinsichtlich der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten