Karlsruhe – Es gibt mittlerweile rund 90 Fälle der „hochpathogenen aviären Influenza“, auch bekannt als Vogelgrippe, im Zoo Karlsruhe. Dies wurde nach umfangreichen Beprobungen des Vogelbestands durch die Zootierärzte und Amtsveterinäre im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) bestätigt. Bei Wildvögeln ist die Situation hingegen schwer einschätzbar.
Der Zoo hat bereits in der vergangenen Woche epidemiologische Einheiten seiner Vögel gebildet. Von diesen 25 streng voneinander getrennten Gruppen sind aktuell zwei betroffen, im Rest gab es bislang keine positiven Befunde. Bei den bestätigten Fällen handelt es sich um die Pelikangruppe, Enten und Gänse. Gestorben sind 27 Tiere: 14 Pelikane, neun Hawaiigänse, eine Schwanengans, eine Nonnengans, eine Kaisergans sowie eine Hühnergans.
„Es geht mir unheimlich nahe“
„Es ist für mich als Vogelliebhaber das Schlimmste, was passieren kann. Und für den Zoo ist es eine Katastrophe. Solch ein großer Vogelgrippe-Ausbruch ist mir aus keinem anderen Zoo bekannt. Es geht mir unheimlich nahe“, sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt. „Ich bin aber ein grundsätzlich positiver Mensch und sehr froh, dass das Infektionsgeschehen aktuell nur zwei Einheiten betrifft. Und selbst dann, wenn es in einem weiteren Bereich einen neuen Fall geben sollte, müsste der Ausbruch mit unseren hohen Sicherheitsvorkehrungen auf die jeweilige Gruppe beschränkt bleiben“, so Reinschmidt weiter.
Die einzelnen epidemiologischen Einheiten werden mit höchsten Biosicherheitsmaßnahmen versorgt. Dabei sind geschulte Tierpflegerinnen und Tierpfleger für das Versorgen der Vögel zuständig. Vor dem Betreten der jeweiligen Anlage ziehen sie sich einen Schutzanzug, Brille, Maske, Handschuhe und Überschuhe an. Diese Schutzkleidung wird vor dem Eintreten bei jeder Gruppe komplett erneuert.
Nach Auswertung der ersten Testreihen gibt es nun regelmäßig weitere Proben bei den rund 700 Vögeln, die im Zoo Karlsruhe leben. „Wir arbeiten derzeit alle hier an der Belastungsgrenze, um diese Krise meistern zu können“, berichtet Zootierarzt Dr. Marco Roller: „Aber jedes Tier, das wir aus unserem Bestand retten können, ist den Aufwand und das Engagement wert.“
Hohes Engagement für eine bestmögliche Lösung
Um eine bestmögliche Lösung für den Zoo und den Umgang mit dem Vogelgrippe-Ausbruch in Karlsruhe auszuarbeiten, erbringt zudem der Bereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungsamtes enormen Einsatz. Die Zusammenarbeit innerhalb der Stadt erstreckt sich über viele Stellen sogar bis zum Forstamt. Alle Beteiligten stehen in sehr engem Austausch und arbeiten gemeinsam an einem Sicherheitskonzept, mit dem die Ausbreitung des Virus verhindert und der Tierbestand im Zoo gerettet werden kann.
„Wir müssen unbedingt das Übergreifen der hochpathogenen aviären Influenza auf andere Bereiche im Zoo, aber vor allem auch auf Tiere außerhalb des Zoos verhindern. Die oberste Priorität liegt in der Verhinderung der Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen“, betont die Leitende Veterinärdirektorin des Ordnungs- und Bürgeramts, Dr. Alexandra Börner. Deshalb bleibe der Zoologische Stadtgarten weiterhin geschlossen.
Unterdessen ist das Ausmaß der Infektion bei Wildvögeln im Stadtgebiet Karlsruhe aktuell nicht eindeutig zu ermitteln. „Da es sich bei den bisher infizierten Wildvögeln um Arten handelt, die sich hauptsächlich an Gewässern aufhalten und der Verbreitungsweg generell vorwiegend über Wassergeflügel stattfindet, haben wir uns zum Schutz des Hausgeflügels dazu entschieden, entlang der großen Fließgewässer, mit ihren Zu- und Abflüssen, jeweils in einem Abstand von beidseitig 500 Metern, eine Stallpflicht für Geflügel anzuordnen“, fügt Börner an. Diese wird zunächst bis zum 15. März befristet sein. Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße.
So funktioniert Aufstallung
Die sogenannte Aufstallung hat in geschlossenen Ställen zu erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Lediglich bei Hobby- und Rassegeflügelhaltungen darf die Abdeckung für die Aufstallung nach oben hin auch aus einem kleinmaschigen Netz bestehen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen. Hierzu wird die Stadt Karlsruhe in der folgenden Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Vorab können die Geflügelhalterinnen und -halter bereits auf einer Online-Karte sehen, ob sie von der Maßnahme betroffen sind.
Hinweis an die Bevölkerung:
Tote Wasservögel und Greifvögel in freier Wildbahn oder auf dem eigenen Grundstück können bei der Feuerwehr über die 112 oder die Behördennummer 115 gemeldet werden. Alle anderen Vogelarten sollten nicht gemeldet werden und können selbst entfernt werden.