Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Verkehrsunfall mit Flucht

Frankenthal (ots) – Am Montag 21.05.2022 kam es in der Zeit zwischen 11:05-11:15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in der Eppsteiner Straße in Frankenthal, vor einem dortigen Geldinstitut. Die 45-Jährige Geschädigte konnte von einigen Meter Entfernung hören, dass eine unbekannte PKW-Fahrerin beim Ausparkvorgang gegen ein anderes Fahrzeug gefahren ist. Im Anschluss entfernte die Fahrerin sich von der Örtlichkeit, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Erst als die Geschädigte zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte wurde ihr bewusst, dass es sich um ihr Fahrzeug gehandelt hat, welches mehrere Kratzer davontrug. Die flüchtende Fahrerin konnte durch die Geschädigte wie folgt beschreiben werden:

  • etwa 60-65 Jahre alt, leicht gelockte dunkle Haare. Bei dem Tatfahrzeug handelt es sich um einen dunkelgrauen/metallic Kleinwagen, möglicherweise der Marke Citroen.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Frankenthal (ots) – Im Rahmen der Streifenfahrt wurde eine 30-Jährige PKW-Fahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Fahrerin konnten hierbei Auffallerscheinungen, welche auf den Konsum von Betäubungsmitteln hinweisen, festgestellt werden. Die 30-Jährige räumte hieraufhin den Konsum von medizinischem Cannabis ein.

Im weiteren Verlauf der Verkehrskontrolle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das medizinische Cannabis jedoch nicht der Fahrerin, sondern einer anderen Person verschrieben worden ist, bei welcher sie mitkonsumiert hätte.

Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf die 30-Jährige nun eine Strafe in Höhe 500 EUR sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss die Fahrerin im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenver-fahren mehrfach die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.