Neustadt an der Weinstraße – Wie in der Vergangenheit bereits angedeutet, steht nunmehr fest, dass das „Gimmeldinger Mandelblütenfest“ auch in diesem Jahr nicht durchführbar ist. Dies liegt begründet in der nach wie vor herrschenden Planungsunsicherheit aufgrund der Corona-Pandemie und den derzeitigen Rechtsgrundlagen in der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Hier ist beispielsweise immer noch von Personenobergrenzen für Veranstaltungen die Rede, die nur mit erheblichem Aufwand für Zugangsregulierungen einzuhalten wären.
Die Entscheidung wurde von der Stadt Neustadt, ihrer Tourist-, Kongress und Saalbau GmbH als Veranstalter sowie dem Festkomittee des Gimmeldinger Ortsbeirates daher auch einvernehmlich getroffen.
Zurzeit wird ein Stufenplan, basierend auf den Erfahrungen aus den letzten Jahren, finalisiert. Dieser behandelt verschiedene Szenarien und soll dazu dienen, flexibel auf die Situation in Gimmeldingen reagieren zu können, um die nötige Sicherheit für Besucher der Mandelblüte auch ohne Fest zu gewährleisten.
Für das nächste Jahr wird ein neues Konzept erarbeitet.
Über Regeln und Richtlinien, aber auch über alternative Angebote, Produkte und Aktivitäten rund um die Mandelblüte informieren wir unter https://www.neustadt.eu/Mandelblüte.