89-Jährige in Supermarkt bestohlen
Speyer (ots) – Bereits am Montag 21.02.2022 zwischen 16-16:30 Uhr wurde eine 89-Jährige in einem Supermarkt in der Tullastraße Opfer von Taschendieben. Die Dame setzte sich nach ihrem Einkauf auf eine Sitzgelegenheit im Markt und stellte ihre Handtasche neben sich. Zwei junge Männer saßen bereits, standen auf und lenkten die Geschädigte durch Herumlaufen, Gestikulieren sowie Ansprache in einer unbekannten Sprache ab.
Binnen weniger Sekunden waren die Männer verschwunden und die Dame stellte ebenso das Fehlen ihrer braunen Ledergeldbörse (französisches Fabrikat aus Vollrindleder) fest. In dieser hatte sich ein 2-stelliger Betrag an Münzen und Geldscheinen befunden.
- Bei den Tätern handelte es sich um jüngere Männer südländischen Phänotyps, die jeweils einen Mund-Nasen-Schutz sowie längere Jacken trugen. Einer der Beiden trug eine Strickmütze.
Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Rufnummer 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) entgegen.
Erneute Sicherstellung eines falschen Zehn-Euro-Scheins
Speyer (ots) – Am Dienstag 22.02.2022 stellte die Mitarbeiterin eines Supermarktes im Stadtteil Vogelgesang bei Prüfung der Tageseinnahmen fest, dass sich unter diesen ein falscher 10 Euro-Schein befindet. Es handelt sich dabei nicht um eine professionelle Fälschung, sondern um ein Falsifikat mit auffälligen Abweichungen des Farbtons und weiteren auffälligen Fälschungsmerkmalen.
Hinweise werden unter der Tel. 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) bei der Polizei Speyer entgegengenommen.
Die Polizei rät:
- Prüfen Sie bei der Entgegennahme von Banknoten diese immer auf Echtheit. Tipps woran Sie Falschgeld erkennen können, finden Sie im Internet auf der Seite www.polizei-beratung.de.
- Geben Sie das Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden.
- Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.
- Stecken Sie die Scheine in einen Briefumschlag oder in eine Papiertüte. Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, damit die Fingerabdrücke des Täters nicht vernichtet werden.