Auto überschlägt sich bei Unfall (siehe Foto)
Landau (ots) – Eine verletzte Person und 3.000 Euro Sachschaden sind die Folge eines Verkehrsunfalls am Montagmorgen 28.02.2022 um 05.18 Uhr. Ein 21-jähriger Autofahrer war auf der L505 in Richtung Eußerthal unterwegs, als er vermutlich aufgrund von Alkoholeinfluss in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, von der Fahrbahn abkam und sich mehrfach überschlug.
Das Auto kam 30 Meter neben der Fahrbahn auf dem Dach zum Liegen. Der Autofahrer konnte von Ersthelfern befreit werden und wurde in ein Krankenhaus gebracht. In seinem Fahrzeug wurden durch die Polizei Betäubungsmittel aufgefunden. Gegen den 21- Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Klingenmünster B48 – Kollision mit Bordstein durch Ausweichmanöver
Klingenmünster/B 48 (ots) – Gegen 12:30 Uhr befuhr die Fahrerin eines grauen Renault Zoe die B48 von Bad Bergzabern in Richtung Klingenmünster. Kurz vor dem Ortseingang Klingenmünster kam der 55-jährigen Renault-Fahrerin in einer langgezogenen Rechtskurve ein bislang unbekanntes Fahrzeug entgegen. Der Fahrzeugführer kam auf die Gegenspur, sodass die Renault-Fahrerin nach rechts ausweichen musste und gegen den Bordstein fuhr.
An dem Renault entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro. Der Fahrzeugführer des Gegenverkehrs setzte seine Fahrt in Richtung Bad Bergzabern fort. Hinweise zu dem Fahrzeug nimmt die Polizeiinspektion Bad Bergzabern unter 06343-93340 oder per Email unter pibadbergzabern@polizei.rlp.de entgegen.
Warnhinweis an LKW- und PKW-Fahrer
A65/AS Landau-Süd (ots) – Seiner Sorgfaltspflicht, die Eisplatten vor Fahrtantritt zu entfernen, war ein 63-jähriger Brummi-Fahrer aus dem Schwarzwald Montagorgen 28.02.2022 um 08.30 nicht nachgekommen. Während der Fahrt auf der A65 bei Landau-Süd in Fahrtrichtung Ludwigshafen lösten sich Eisplatten.
Eine nachfolgende Autofahrerin, die zum Glück ausreichenden Sicherheitsabstand einhielt, verständigte die Polizei. Eine Überprüfung ergab, dass kein Sachschaden entstanden war. Der Verantwortliche konnte angehalten und kontrolliert werden.
Schnee- und Eisablagerungen, die während der Fahrt vom LKW fallen, können nicht nur den Verkehr behindern, sondern auch zu schwerwiegenden Unfällen führen. Für den Fahrer hat das mitunter weitreichende Konsequenzen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Die STVO fordert die Beseitigung solcher Gefahren. Der Fahrer ist demnach alleine verantwortlich, seinen LKW vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Wird diese Verkehrssicherungspflicht von dem jeweiligen Fahrer nicht beachtet, kann dies zu gebührenpflichtigen Sanktionierungen führen.
Neben den Brummifahrern betrifft dies selbstverständlich auch alle Autofahrer.