Kaiserslautern – Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April ein.
Grund: Frühestens ab Mitte März können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres beginnen. Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung.
Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen.
Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich und hat viele Vorteile: Die Daten sind digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden.
Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich ein Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer unter www.elster.de anzulegen. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung unter: www.fin-rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitung zur Registrierung).