Die von der ordentlichen Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE am 7. Mai 2014 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 16. Mai 2014 in das Handelsregister eingetragen.
Den Aktionären stehen aufgrund ihres Besitzes an alten Aktien neue Aktien im Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jeweils eine alte Stammaktie eine neue Stammaktie und auf jeweils eine alte Vorzugsaktie eine neue Vorzugsaktie entfällt.
Die Zuteilung der neuen Aktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre per Stichtag 4. Juni 2014 abends mittels Depotgutschrift. Von den Aktionären ist hierbei nichts zu veranlassen. Nach Durchführung der Maßnahme weisen die betroffenen Wertpapierdepots die doppelte Aktienanzahl aus. Der Kurswert der Depots bleibt davon unbeeinflusst.
Die Berichtigungsaktien nehmen am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres 2014 teil und sind kraft Gesetzes im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen zu Frankfurt am Main (Prime Standard) und Stuttgart zugelassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist für die Aktionäre kostenfrei. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 4. Juni