Fahrt unter Drogeneinfluss
Bingen, 30.03., Mainzer Straße, 21:38 Uhr. Auf einer Tankstelle fiel zwei Beamten der Fahrer eines Audi auf, der eben auf das Gelände gefahren war. Er hatte bereits beim richtigen Platzieren seines Fahrzeugs Schwierigkeiten. Der amtsbekannte 22-jährige Fahrer zeigte zudem Anzeichen eines zeitnahen Betäubungsmittel-Konsums. Er wurde auf die Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Verkehrs-Ordnungswidrigkeit
Bingen, 29.03., Kalmenweg, 10:52 Uhr. Der Polizei wurde ein überladener LKW gemeldet, der beim Zollamt vorgefahren war. Bei der vor Ort durchgeführten Kontrolle, mit Unterstützung von Kräften des Schwerlastkontrolltrupps der Verkehrsdirektion Mainz, wurde eine Gesamtmasse von 75,5t ermittelt. Damit war das Fahrzeug um 88 % überladen.
Autodieb nach Verfolgungsfahrt festgenommen
Mainz-Weisenau (ots) – Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt durch die Altstadt,
konnte die Mainzer Polizei am Mittwochabend einen Autodieb auf frischer Tat
festnehmen. Dies war nur mit Hilfe des eigentlichen Autobesitzers Möglich.
Gegen 19:15 Uhr beobachtete ein Schreiner aus Mainz-Weisenau, wie der Autodieb
sich auf dem Firmengelände der Schreinerei an einem Firmenfahrzeug zu schaffen
machte und letztlich mit dem Fahrzeug vom Hof der Schreinerei fuhr. Der
38-jährige Schreiner nahm geistesgegenwärtig mit seinem privaten Pkw die
Verfolgung des Firmentransporters auf und alarmierte die Polizei. Als die
Funkstreifen im Bereich der Rheinstraße auf Höhe der Malakoff-Passage zum
Fluchtfahrzeug aufschließen konnten, versuchte der Autodieb weiter zu flüchten
und bog in die Holzstraße ab. Nach einer Fahrt durch den Altstadtbereich, musste
der Täter im Bereich des Ignatzgässchen den Transporter anhalten, flüchtet dann
aber weiter zu Fuß. In der Templerstraße konnte er letztlich gestellt und
vorläufig festgenommen werden. Bei dem Dieb handelte es sich um einen
24-jährigen Mann aus Hessen, der bereits mehrfach wegen Autodiebstahls in
Erscheinung getreten war. Ersten Ermittlungen zufolge, besteht der Verdacht,
dass der 24-jährige zuvor den Zweitschlüssel aus der Schreinerei gestohlen
hatte, um sich dann so das Fahrzeug anzueignen. Zudem ist der 24-jährige nicht
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand mutmaßlich unter Einfluss von
Drogen. Er wurde erkennungsdienstlich behandelt und muss sich nun erneut wegen
Kraftfahrzeugdiebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis, einem Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz und dem Fahren unter Einfluss von Drogen, strafrechtlich
verantworten.