Cold Case: „Der Fall Gabriele Schmidt aus dem Jahr 1983“ – Mord verjährt nicht – am 13. April 2022 bei „Aktenzeichen XY“

Fulda. In einem regional bekannten Mordfall aus dem Jahr 1983 suchen die Staatsanwaltschaft Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen weiterhin gemeinsam nach Zeuginnen und Zeugen sowie Hinweisen aus der Bevölkerung auf den oder die Täter. Vor diesem Hintergrund wird der Fall am 13. April 2022 in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ noch einmal ausführlich durch einen Ermittler der Kriminalpolizei Fulda dargestellt.

Die fünfjährige Gabriele Schmidt war ein kleines und ruhiges Mädchen, dass sich des Öfteren im Bereich des Mehrfamilienhauses und des dahinterliegenden Gartens in der Magdeburger Straße 27 in Fulda aufhielt.

Nach derzeitigen Erkenntnissen spielte die Fünfjährige auch am Nachmittag des 3. Juni 1983 auf dem Grundstück, das an den Wasserkanal Galgengraben angrenzt. Wenige Stunden später meldeten ihre Eltern sie als vermisst. Lediglich die Kleidung des Mädchens hatte man zu diesem Zeitpunkt noch in dem Garten des Hauses feststellen können.

Im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion fand man in den frühen Morgenstunden des Folgetages die Leiche von Gabriele Schmidt mehrere Meter tief in einem unterirdisch verlaufenden Teil des Wasserkanals – lediglich mit einem Hemdchen bekleidet.

Eine anschließende Obduktion ergab: Die Fünfjährige wurde sexuell missbraucht und regelrecht zu Tode geschlagen.

Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt

Die Staatsanwaltschaft Fulda und die Polizei Osthessen ermitteln nach wie vor wegen Mordes. Da alle bisherigen Maßnahmen nicht zur Identifizierung von tatbeteiligten Personen führten, wird ein Ermittler des K10 Fulda die bisherigen Erkenntnisse des Falls am 13. April 2022 in der Sendung „Aktenzeichen XY“ darlegen und um Hinweise aus der Bevölkerung bitten.

Für Angaben die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters bzw. der Täter führen, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Vertrauliche Behandlung von Hinweisen möglich

Für Hinweise hat die Polizei eine Erreichbarkeit unter der Telefonnummer 0661/105-4447 oder im Internet unter der E-Mail-Adresse rki-fulda.ppoh@polizei.hessen.de eingerichtet. In begründeten Ausnahmefällen können diese auch vertraulich behandelt werden.