Nach Streit Tür eingetreten
Landau (ots) – Am Sonntag 01.05.2022 kam es gegen 03:00 Uhr vor einem Anwesen in der Reiterstraße zu einer verbalen Streitigkeit zwischen 2 Personen. Dies erboste einen der Streithähne offenbar so sehr, dass er die Verglasung der Eingangstür eines Anwesens beschädigte. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 200 Euro. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen konnte der 19-jährige Beschuldigte festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden.
Zu allem Überfluss konnte bei einer Durchsuchung noch eine geringe Menge Cannabis aufgefunden und sichergestellt werden. Der 19-Jährige wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Auch die Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert.
Schlägerei in Diskothek
Landau (ots) – Zu später Stunde kam es am 30.04.2022 gegen 05:15 Uhr in einer Diskothek am Neuen Messplatz zu einer Schlägerei zwischen 2 Personengruppen. Zunächst kam es zu verbalen Streitigkeiten, welche schließlich in eine körperliche Auseinandersetzung mündeten. Hierbei wurden ein 18-Jähriger sowie ein 20-Jähriger jeweils leicht verletzt.
Die Sachverhaltsaufnahme gestaltete sich aufgrund der Alkoholisierung der beteiligten Personen schwierig. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet, der genaue Tathergang ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.
Diebstahl aus Umkleidekabine der Sporthalle
Landau (ots) – Am Donnerstag 28.04.2022 kam es im Zeitraum von 19-21 Uhr zu einem Diebstahl in der Sporthalle “Am Ebenberg” in Landau. Entwendet wurden hierbei aus der Umkleidekabine Sportbekleidung und Sportschuhe von insgesamt vier Geschädigten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 350 Euro.
Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten sich bei der Polizei Landau unter der Telefonnummer 06341-2870 oder per E-Mail an pilandau@polizei.rlp.de zu melden.
Ohne Versicherungskennzeichen unterwegs
Landau (ots) – Am Freitag 29.04.2022 konnte gegen 12:30 Uhr eine 17-Jährige fahrend auf ihrem E-Scooter in Landau in der Paul-von-Denis-Straße festgestellt werden. Für den E-Scooter bestand kein Versicherungsschutz. Die Fahrerin wird sich deshalb in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die eKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss.
Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!