Lewentz: Landespolizei seit 75 Jahren ein bürgernaher Partner
Mainz (ots) – Vor 75 Jahren, am 14. Mai 1947, erließ die damalige
Militärregierung im gerade erst gegründeten Land Rheinland-Pfalz eine Verordnung
über die Verstaatlichung und den Aufbau einer Polizei und legte damit den
Grundstein für die rheinland-pfälzische Polizei. Nur vier Tage später, am 18.
Mai 1947, verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger in einem demokratischen
Volksentscheid die neue Landesverfassung für Rheinland-Pfalz und schufen damit
die Grundlage allen polizeilichen Handelns.
„Seit einem Dreivierteljahrhundert präsentiert sich die Polizei Rheinland-Pfalz
als ein leistungsstarker, moderner und vor allem bürgernaher Partner der rund
vier Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer und der vielen Gäste
in unserem Bundesland. Die große Bandbreite reicht von der klassischen
Polizeistreife und der Kriminalpolizei vor Ort über die Wasserschutzpolizei bis
hin zu den Spezialeinheiten. Sie alle wollen wir auch weiterhin fit für die
Zukunft machen und Rheinland-Pfalz damit für alle sicher und lebenswert
erhalten“, so Innenminister Roger Lewentz. Mittlerweile nicht mehr wegzudenken
sind die Frauen bei der Schutzpolizei, die in diesem Jahr auf 35 Jahre
zurückblicken. „Die Vielfalt unserer Polizei zeigt sich unabhängig des
Geschlechts, aber auch unabhängig von Herkunft oder Religion in der großen
gesellschaftlichen Breite der vielen Menschen in unserem Beruf. Die Polizei ist
auch deshalb gut gerüstet für den Dienst für eine moderne Gesellschaft“, betonte
Jürgen Schmitt, Inspekteur Polizei und damit oberster Polizist des Landes.
Neben diesen Jubiläen bestehen in Rheinland-Pfalz seit 25 Jahren die „Leitstelle
Kriminalprävention“ und seit 20 Jahren der „Polizeiliche Opferschutz“. Die
Leitstelle Kriminalprävention spielt als Geschäftsstelle des
Landespräventionsrates eine wichtige Rolle, um mit einem
gesamtgesellschaftlichen Ansatz Straftaten vorzubeugen. Der Polizeiliche
Opferschutz kümmert sich um Menschen, die als Opfer von Straftaten besonderen
Belastungen ausgesetzt sind.
Anlässlich dieser Vielzahl an Jubiläen präsentiert sich die Polizei
Rheinland-Pfalz in diesem Jahr bei mehreren Anlässen: Bereits zum 36.
Rheinland-Pfalz-Tag, vom 20. bis 22. Mai in Mainz, zeigt sie sich als
Blaulichtorganisation unter dem Motto „RLP sicher“ mit einem großen Programm.
Neben neuesten Polizeidrohnen werden auch bewährte Einsatzmittel wie
Streifenwagen, Motorräder und vieles mehr von Nahem zu sehen sein. Auch
Polizistinnen und Polizisten des Doku-Formats Nachtstreife sind mit dabei.
Interessierte können sich im Zelt der Polizei Rheinland-Pfalz zu den
vielseitigen beruflichen Möglichkeiten und Präventionsthemen informieren lassen.
Am 8. September leisten die Studierenden der neuen Bachelorstudiengänge im
Rahmen einer öffentlichen Zeremonie am Mainzer Dom ihren Eid auf die Verfassung
des Landes Rheinland-Pfalz. Am 10. September laden das Landeskriminalamt
Rheinland-Pfalz und das Polizeipräsidium Mainz zu einem Tag der offenen Tür an
den Valenciaplatz in Mainz ein. Seit 40 Jahren sind die beiden Behörden an
diesem Standort vertreten. Sie wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern
die enge Verbundenheit der Rheinland-Pfälzer mit ihrer Polizei feiern und bieten
dazu einen Einblick in ihre Arbeit.
„Wir freuen uns darauf unsere Türen zu öffnen und die Bürgernähe bei diesen
Gelegenheiten auch wieder mit vielen persönlichen Begegnungen zu pflegen. Wir
laden die Menschen herzlich dazu ein, diese Jubiläen mit uns gemeinsam zu
feiern“, sagte Reiner Hamm, Polizeipräsident in Mainz. Im Jubiläumsjahr wird es
weitere Möglichkeiten geben, die Polizei in ihrer Vielfalt noch besser
kennenzulernen und in Kontakt zu kommen.
Interessierte können sich auf der Jubiläums-Webseite der Polizei Rheinland-Pfalz
informieren: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/75jahre/
Einbruch in Wohn- und Geschäftshaus
Budenheim (ots) – Zwischen vergangenem Montag und Dienstag kam es zu einem
Einbruchsdiebstahl in Budenheim, bei welchem mehrere Wertgegenstände entwendet
worden sind. Im Zeitraum zwischen Montagnachmittag, gegen 17 Uhr, und
Dienstagmorgen, gegen 05:20 Uhr, verschafften sich bislang unbekannte Täter
Zugang zu einem Anwesen in der Hauptstraße, welches sowohl als Wohn-, als auch
als Geschäftshaus genutzt wird. Im Innenbereich wurden sämtliche Räumlichkeiten
durchsucht und mehrere Zwischentüren zum Teil stark beschädigt. Im Wohnbereich
des Hauses wurden zudem diverse Wertgegenstände entwendet. Die Kriminalpolizei
in Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen und umfangreiche
Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort durchgeführt. Zudem bittet die Polizei um
Hinweise aus der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall
geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer
06131/65-3633 in Verbindung zu setzen.
Genug Betrug: Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Anrufen von Europol und Interpol
Mainz (ots) – Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
warnen vor englischsprachigen Anrufen, die angeblich von den Polizeibehörden
Europol oder Interpol kommen. Die Täter behaupten meist, den Betroffenen seien
persönliche Daten gestohlen worden und Kriminelle würden diese Daten nutzen, um
Straftaten zu begehen. Mit dieser Masche versuchen die Kriminellen, Geldbeträge
zu ergaunern oder an Informationen über persönliche und finanzielle Verhältnisse
zu gelangen, um weitere Straftaten vorzubereiten.
Auf dem Display erscheint eine Mobilfunknummer. Wer das Gespräch annimmt, hört
zuerst eine Computerstimme. Diese teilt in englischer Sprache mit, dass
persönliche Daten missbraucht würden. Für weitere Informationen soll der
Angerufene die Taste „1“ drücken. Wer der Anweisung folgt, gelangt zu einem
angeblichen Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde, der über die angeblichen
Machenschaften von Kriminellen informiert, um dann selbst auf Datenfang zu gehen
und Verbraucherinnen und Verbraucher um ihr Geld zu bringen.
Das Landeskriminalamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Polizei niemals um
die Übergabe oder Überweisung von Geld bitten würde. Das gilt auch für Europol.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps,
wie man sich vor einem finanziellen Schaden schützen kann.
Bei Roboterstimme sofort auflegen:
Keinesfalls sollte man den Anweisungen der Computeransage Folge leisten. Auf
keinen Fall sollte man sich in ein Gespräch verwickeln und sich nicht unter
Druck setzen lassen.
Keine Daten preisgeben:
Prinzipiell gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit – erst recht am Telefon. Bei
unerwarteten Anrufen sollten weder Daten bestätigt, noch Daten mitgeteilt
werden.
Keine Überweisungen oder Geldübergaben vornehmen: Am Telefon sollte man sich
niemals zu einer Geldüberweisung oder einer Bargeldübergabe an der Haustür
überreden lassen.
Vorfall melden und im Schadensfall Strafanzeige erstatten: Wer einen derartigen
Anruf erhält, kann die nächste Polizeidienststelle informieren. Wer den
Anweisungen Folge geleistet und einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte
umgehend Strafanzeige erstatten. Derartige Anrufe können auch der
Bundesnetzagentur über deren Beschwerde-Formular gemeldet werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-im-namen-von-europol-oder-interpol/
Feuer in Küche, eine verletzte Person
Die Feuerwehr Mainz wurde heute um kurz nach 13:00 Uhr zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand in die Richard-Wagner-Str. in der Mainzer Neustadt alarmiert. Ein Nachbar hatte Brandgeruch und auch Rauch aus einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses festgestellt und folgerichtig die Feuerwehr alarmiert.
Vor Ort wurde eine Rauchentwicklung aus einem Fenster auf der Rückseite des Hauses festgestellt.
Nach kurzer Zeit machte sich ein Bewohner bemerkbar, der angab, dass es in seiner Küche brennen würde und er bereits Löschversuche unternommen hätte. Dabei zog er sich Verbrennungen an den Händen und an den Füßen zu. Er wurde umgehend vom anwesenden Rettungsdienst untersucht, die ihn kurz darauf in ein Krankenhaus brachten. Parallel dazu drang ein Trupp unter schweren Atemschutz in die Wohnung ein und konnte glimmende Teile vom Küchenmobilar ablöschen. Durch die Feuerwehr wurde das Treppenhaus und die Brandwohnung von Rauch befreit.
Von der Feuerwehr wurden Teile der Kücheneinrichtung, die betroffen waren, abmontiert und ins Freie gebracht.
Ursache für den Brand und die damit verbundene Rauchentwicklung war auf dem Herd befindliches Öl, welches zu heiß geworden war und sich entflammte. Dabei griffen die Flammen auf Teile der Einrichtung über.
Großes Glück für den Mann war, dass er das Öl nicht mit Wasser abgelöscht hat, sondern versuchte das Feuer mit einer Decke abzulöschen.
Hier noch mal der Hinweis:
Brennendes Öl oder Fett niemals mit Wasser löschen. Den Topf oder die Pfanne mit einem Deckel schließen, die Herdplatte ausschalten und das Gefäß ggf. auf eine kühlere Stelle des Herdes ziehen oder wenn ohne Gefahr möglich ins Freie bringen.
Neben der Feuerwehr waren im Einsatz: Polizei mit einem Streifenwagen, Rettungsdienst mit einem Rettungswagen.
Fahrt unter Drogeneinfluss
Grolsheim, 10.05., Schulstraße, 20:15 Uhr. Der Fahrer eines schwarzen Opel-Corsa wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wirkte der 25-jährige Fahrer sichtlich nervös und zeigte deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums. Er wurde zur Entnahme einer Blutprobe mit auf die Dienststelle genommen.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Bingen, 10.05., Hitchinstraße. Im Rahmen einer abendlichen Streifenfahrt kontrollierten die Beamten um 20:15 Uhr einen E-Bike-Fahrer, der ohne Versicherungskennzeichen fuhr. In der Verkehrskontrolle konnte der 24-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis und keinen Versicherungsschutz nachweisen. Ihm wurde eine Weiterfahrt untersagt. Um 20:45 Uhr kontrollierten die Beamten dann einen 17-Jährigen, der mit seinem Elektro-Fahrrad ebenfalls ohne Versicherungskennzeichen fuhr. Gegen beide Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Bingen, 10.05., Vorstadt, 16:15 Uhr. Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde der 16-jährige Fahrer eines E-Scooters einer Kontrolle unterzogen. An seinem Roller war das Versicherungskennzeichen vom Vorjahr angebracht. Der Minderjährige gab an, davon nichts gewusst zu haben. Er wurde belehrt und die Weiterfahrt versagt. Kurze Zeit später wurde ein 49-jähriger E-Scooter-Fahrer festgestellt, der mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr fuhr. Auch er gab an, nicht zu wissen, dass dies jedes Jahr erneuert werden müsse.
Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss
Bingen, 10.05., Schultheiß-Kollei-Straße, 11:10 Uhr. Eine 79-jährige Frau wollte auf dem Parkplatz eines Baumarktes mit ihrem Mercedes nach links abbiegen und stieß dabei gegen einen PKW-Audi. Im Rahmen der Unfallaufnahme zeigten sich bei dem 21-jährigen Audi-Fahrer deutliche Anzeichen eines BtM-Konsums. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Bingen, 10.05., Hitchinstraße, 08:20 Uhr. Ein 12-jähriges Mädchen querte hinter einem Omnibus die Straße und wurde von einem nachfolgendem PKW erfasst. Das Kind stürzte und verletzte sich leicht. Es wurde durch einen Rettungsdienst erstversorgt, und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Verkehrsunfall mit erheblichem Rückstau
A61 AS Bingen Mitte (ots) – Am 10.05.2022 gegen 16:40 Uhr ereignete sich auf der
A61 in Fahrtrichtung Koblenz, kurz hinter der Anschlussstelle Bingen-Mitte, ein
Verkehrsunfall mit drei beteiligten PKW.
Nach aktuellem Ermittlungsstand fuhren alle drei PKW auf dem linken
Fahrstreifen. Als der 64-Jährige Fahrzeugführer des vordersten PKW, aufgrund
stockendem Verkehrs, abbremsen musste, wurde dies durch den 25 Jährigen Fahrer
aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis aus dem dritten PKW zu spät erkannt. Vermutlich
aufgrund fehlendem Sicherheitsabstandes, schob dieser dann die beiden vor ihm
fahrenden Fahrzeuge aufeinander. Hierbei wurden zwei Personen leicht verletzt
und in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Durch die Sperrung der linken Fahrspur kam es im Berufsverkehr zu einem etwa
15km langen Rückstau bis zur AS Bad Kreuznach.
Während der Unfallaufnahme wurden mehrere Verstöße gegen das ordnungsgemäße
Bilden der Rettungsgasse gemeldet. Ein PKW soll hierbei hinter der Feuerwehr
durch die Rettungsgasse gefahren sein. Da das Kennzeichen bekannt ist, wird ein
entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem blockierte ein
LKW-Fahrer für etwa 15 Minuten die gesamte Rettungsgasse, indem er sich dort
mittig platzierte. Der LKW-Fahrer wurde noch vor Ort kontrolliert und die
Personalien festgestellt.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Rettungsgasse bereits bei
stockendem Verkehr gebildet werden muss und nicht erst, wenn sich
Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal nähern.