Körperverletzung
Bingen, 12.05., Elisenhöhe, 23:40 Uhr. Ein Anrufer meldete eine Auseinandersetzung an einer Aussichtsplattform. Vor Ort trafen die Beamten auf einen am Boden liegenden Mann. Ein anderer ergriff erst die Flucht in ein Gebüsch, kehrte jedoch kurze Zeit später wieder zurück. Beide Beteiligte zeigten sich deutlich alkoholisiert und wurden aufgrund der gegenseitigen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass gegen einen der Männer bereits ein Haftbefehl vorlag, der nach Zahlung der Geldstrafe außer Kraft gesetzt wurde.
Beziehungsstreit offenbart Drogenhandel
Mainz-Neustadt (ots) – Offenbar nicht vorbereitet auf das Eintreffen einer
Funkstreife der Polizei war ein 26-jähriger Rheinhesse, der sich zuvor lautstark
mit seiner Freundin gestritten hatte. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch
gegen 00:37 Uhr meldeten mehrere Anwohner eines Mehrfamilienhauses in der
Frauenlobstraße, dass aus einer Wohnung unüberhörbares Geschrei und Lärm zu
hören sei. Eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 2 begab sich an den Ort des
Geschehens und konnte in der Wohnung den 26-Jährigen gemeinsam mit seiner
21-jährigen Partnerin antreffen. Diese gaben an, zuvor in einen Beziehungsstreit
geraten zu sein. Wie den aufmerksamen Beamten jedoch nicht entging, war in der
Wohnung ein deutlicher Geruch von Cannabis zu vernehmen. Zudem konnten
offenliegende Drogen auf dem Wohnzimmertisch der Wohnung festgestellt werden.
Scheinbar im Bewusstsein seiner nunmehr misslichen Lage, warf der Beschuldigte
in Anwesenheit der Polizeibeamten, eine mit Betäubungsmitteln gefüllte Tasche
durch ein geöffnetes Fenster in den Hinterhof. Im Rahmen einer anschließenden
Wohnungsdurchsuchung konnten bei dem 26-Jährigen über 2 Kilo Haschisch, rund 800
Gramm Marihuana, über 20 Gramm Kokain, Waffen und Bargeld aufgefunden und
sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und
anschließend dem Haftrichter vorgeführt. Ein erlassener Haftbefehl wurde gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 26-Jährige muss sich nun wegen Handels mit
Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen unter Mitführung von Waffen
strafrechtlich verantworten müssen.