Neustadt an der Weinstraße – Neben der Betreuung in Kitas ist die Kindertagespflege in Neustadt an der Weinstraße eine gleichwertige und wichtige Form der Kinderbetreuung. Sie ermöglicht eine flexible und auf die familiäre Situation angepasste Unterstützung. Die Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig und schließen ihren Vertrag nicht mit der Stadt, sondern den Sorgeberechtigten ab. Eine überarbeitete Kindertagespflegesatzung soll die Rolle der Personen stärken und die Abwicklung erleichtern.
Folgende Neuerungen sind geplant, abschließend entscheidet der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung: Kindertagespflegepersonen erhalten für die Eingewöhnung eines Tageskindes eine einmalige Pauschale, sie richtet sich nach dem Alter des Kindes: bis zum dritten Lebensjahr 120 Euro, bis Schuleintritt 80 Euro und bis 14 Jahre 40 Euro.
Anstelle der bisherigen, monatlichen „Spitzabrechnung“, die einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, wird die laufende, individuelle Geldleistung künftig als Pauschale überwiesen. Auf Antrag (inkl. Nachweis) ist ein Zuschuss in Höhe von maximal 400 Euro pro Jahr für Anschaffungen zur Betreuung und Förderung der Tageskinder möglich. Ebenfalls auf Antrag wird der Kindertagespflegeperson ein Zuschuss in Höhe von maximal 100 Euro pro Jahr für Schulungen und Fortbildungen gewährt.
Der nächste Kurs zur „Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson“ beginnt übrigens am 13. September 2022. Er umfasst 210 Unterrichtseinheiten sowie 20 Stunden Praktikum. Die Kosten liegen bei 210 Euro, eine anteilige Rückerstattung durch das Jugendamt ist möglich. Interessierte Personen können sich bei Melanie Kegel 06321/855-1601 oder Gudrun Dreschmitt -1609 melden.