Mainz-Lerchenberg (ots) – Stand 28.05.2022, 13 Uhr – Die Polizei Mainz konnte am Freitagabend 27.05.2022 die verantwortliche Person für den Geldregen von Montagabend 23.05.2022 über dem Lerchenberg ermitteln. Die Person mittleren Alters führte im Gespräch mit der Polizei aus, dass eine besondere Ausnahmesituation zu dem Geldregen führte. Die Hintergründe dazu, sowie der legale Besitz des Geldes sind für die Polizei nachvollziehbar.
Weitere Auskünfte zur Person und zum Geld werden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte dieser Person nicht gegeben.
Die Polizei Mainz bedankt sich bei den bisherigen Findern von Geldscheinen und fordert die Menschen auf, sollten sie noch Geld auffinden oder in Besitz haben, dies bei der Polizei abzugeben. Dies ist auch anonym möglich, zum Beispiel im Briefumschlag in einen Briefkasten der Polizei werfen.
Mainz-Lerchenberg (ots) – Erstmeldung – Als Vorbote des angekündigten Unwetters meldeten Anwohner am Montag 23.05.2022 gegen 17:30 Uhr im Umfeld eines Hochhauskomplexes einen Geldregen. An der Bergung der vom Wind verwehten Geldscheine beteiligten sich neben den Anwohnern, auch Kräfte der angrenzenden Polizeiinspektion 3 sowie die Feuerwehr mit einer passenden Leiter.
Auch am nächsten Tag werden durch Anwohner weitere Scheine auf der Polizeidienststelle des Mainzer Lerchenbergs abgegeben. Insgesamt wurde bislang durch die Polizeibeamten ein Betrag in 5-stelliger Höhe sichergestellt.
Doch weiterhin offen bleibt die Frage, wem gehört das Geld und woher kam es?
Die Vermutungen reichen von eingenähtem Geld in ein Kopfkissen, dass versehentlich beim Ausschlagen herausfiel, bis hin zu Geld aus einer Straftat.
Trotz hinreichender Nachfragen bei Anwohnern und Findern, konnte der Eigentümer bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Sollte dieser bis zum heutigen Tag nicht ermittelt werden, wird das Geld an das zuständige Fundbüro der Stadt Mainz übergeben.
Hier kann es durch den rechtmäßigen Besitzer gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises abgeholt werden.
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass es nicht erlaubt ist gefundenes Geld zu behalten. Dies stellt aus strafrechtlicher Sicht eine Fundunterschlagung dar, die eine Geld- oder sogar Haftstrafe nach sich ziehen kann.