Neustadt: Erneut erschreckende Bilanz bei Testkäufen

Neustadt an der Weinstraße – In Neustadt an der Weinstraße fanden zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes erneut Testkäufe mit einer minderjährigen Testkäuferin statt. Das Team bestand aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes und des kommunalen Vollzugdienstes. Es kontrollierte mit der Testkäuferin an einem Tag sieben Verkaufsstellen. Gekauft wurden branntweinhaltige Getränke und Zigaretten, deren Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist.

In sechs von sieben Verkaufsstellen wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt und die Waren an die Jugendliche verkauft. Nur eine Verkaufsstelle verhielt sich korrekt, kontrollierte die Altersangabe auf dem Personalausweis und verweigerte den Verkauf.

Die Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Es drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren. „Das ist erneut eine erschütternde Bilanz. Sie zeigt, dass wir am Thema Jugendschutz noch viel arbeiten müssen“, sagt Slava Schall vom kommunalen Vollzugsdienst. Zuletzt wurden Ende April bei ähnlichen Kontrollen ebenfalls Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Im Laufe des Jahres sind noch weitere Testkaufaktionen geplant.

„Leider gelangen Jugendliche viel zu einfach an Alkohol oder Tabakwaren. Wir können hier nur an das Verkaufspersonal appellieren, das Alter zu kontrollieren, sich die Ausweise genau anzusehen und nicht nur zu überfliegen“, erklärt Sandra Zimmermann vom Jugendamt.

Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen können. Entsprechend sind auch die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak gesetzlich geregelt.


Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz stehen die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung unter Telefon 06321 855-1622, jugendarbeit@neustadt.eu und 06321 8550, ordnung@neustadt.eu.


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