Betonwand des Blitzwegtunnels besprüht
Wie alt die großflächigen Graffiti an den Wänden des Tunnels vom Blitzweg zum Schülerpark sind, ist nicht bekannt. An den Wänden prangern mehrere Tags in den Farben Schwarz, Grün und Gelb. Der Schaden liegt bei mehreren Hundert Euro. Die Tatzeit der Sachbeschädigung liegt vor Montag, 01. August.
Besprühte Verkehrsschilder
Unbekannte sprühten auf der Landstraße 3289 zwischen Schröck und Roßdorf mit schwarzer Farbe jeweils einen Buchstaben auf mindestens zwei Verkehrsschilder. Die Tat passierte vor Donnerstag, 04. August, 23.20 Uhr.
Sachdienliche Hinweise im Zusammenhang mit diesen Sachbeschädigungen bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.
Halsdorf – Auto beschädigt
Vermutlich zwischen Mitternacht in der Nacht zum Sonntag und 13.35 Uhr am Mittwoch, 03. August, entstand an einem grauen BMW 523 i ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Jemand hatte an dem älteren Fahrzeug die Windschutzscheibe eingeschlagen, die Motorhaube verkratzt und die Fahrertür geöffnet. Das Auto stand zu Tatzeit auf dem Gelände eines alten Bauernhofes im Kirchweg. Wer hat in der fraglichen Zeit dort verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428 9305 0.
Marburg – Autofahrt unter Drogeneinfluss
Die Polizei stellte am Donnerstagabend (04. August), gegen 19.10 Uhr, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Marburger Norden fest, dass der 54 Jahre alte Autofahrer unter Drogeneinfluss stand. Der Test reagierte auf THC und Kokain, sodass die Polizei die Fahrt beendete und eine Blutprobe veranlasste.
Gladenbach – Brand zwischen Kehlnbach und Römershausen
Nach den ersten Prüfungen am Brandort, schließen die Ermittler eine Selbstentzündung aus, sodass die Polizei wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Es brannte am Donnerstag, 04. August, gegen 16 Uhr, der kniehohe Bodenbewuchs westlich des geteerten Gemeindeverbindungswegs zwischen Kehlnbach und Römershausen. Nur durch die frühzeitige Brandentdeckung gelang es der Feuerwehr eine Ausbreitung zu verhindern und das Feuer zu löschen. Der Brand erstreckte sich über eine Fläche von etwa 1000 Quadratmetern. Über Verletzte gibt es keine Erkenntnisse. Sachdienliche Hinweise in diesem Zusammenhang bitte an die Kripo Marburg, Tel. 06421 406 0.
Unfallfluchten – Polizei sucht Zeugen und bittet um Hinweise
Marburg – Kollision bei Überholmanöver
Die Unfallfluchtermittler suchen Zeugen eines Verkehrsunfalls auf der Hölderlinstraße, wo ein schwarzer Mercedes einen anderen schwarzen Mercedes überholte. Außerdem bitten die Ermittler um Hinweise zu dem geflüchteten mutmaßlich frisch unfallbeschädigten schwarzen Mercedes mit Frankenberger Kennzeichen (FKB-). Der Unfall war am Mittwoch, 03. August, um 07.45 Uhr. Beide Autos fuhren über die Hölderlinstraße zur Großseelheimer Straße. Das Überholmanöver war auf Höhe der Hölderlinstraße 8. Beim Vorbeifahren touchierte das überholende Auto die Fahrerseite des überholten und richtete dabei einen Schaden von wahrscheinlich mehreren Tausend Euro an. Leider konnte der 62 Jahre alte Fahrer keine weiteren Angaben zum geflüchteten Auto und dessen augenscheinlich männlichen Fahrer machen. Der Verursacher fuhr über die Großseelheimer Straße weiter Richtung Sonnenblickallee. Wer hat das Fahrmanöver beobachtet? Wer hat den Unfall gesehen? Wer kann den Mercedes und dessen Fahrer näher beschreiben? Wo steht seit Mittwochmorgen ein wohl rechtsseitig frisch unfallbeschädigter Mercedes mit Frankenberger Kennzeichen?
Marburg – Unfallflucht im Parkhaus am Erlenring
Nach den Schilderungen des Fahrers eines gelben Audi Q 3 passierte der Unfall bereits am Montag, 18. Juli, zwischen 11.40 und 13.30 Uhr. Der Q 3 parkte im ersten Obergeschoss des Parkhauses. Bei der Kollision mutmaßlich beim Ein- oder Ausparken entstand an dem Audi an Radlauf und Tür hinten links ein Schaden von mindestens 1000 Euro. Bis heute ergaben sich keine Hinweise zum verursachenden Fahrzeug und/oder dessen Fahrer oder Fahrerin. Wer kann sich an den Unfall erinnern? Wer kann sich an ein Fahrmanöver erinnern, bei dem es zum Schaden an dem gelben Q 3 gekommen sein könnte?
Sachdienliche Hinweise zu den geschilderten Unfallfluchten bitte an die Ermittler bei der Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.
Erneuter Vandalismus in der Schule – Belohnung ausgesetzt!
Bezug Presseinformationen vom 28 und 29. Juli)
Richtsberg
In der Zeit von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen (03. August) stiegen unbekannte Täter erneut in die Räume der Gesamtschule im Karlsbader Weg ein und richteten einen hohen Schaden an. Das ist der zweite Fall innerhalb weniger Tage. Bereits zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen (28. Juli) hatten Vandalen in der Schule einen vermutlich fünfstelligen Sachschaden angerichtet. Jetzt hat der Förderverein der Schule eine Belohnung ausgelobt.
Nach den bisherigen Ermittlungen benutzten der oder die Täter bei der letzten Tat wahrscheinlich die Feuerwehrleiter, um an ein Fenster im ersten Stock zu gelangen. Sie öffneten das Fenster gewaltsam und beschädigten dann Regale und Tische in dem Klassenzimmer. Im Erdgeschoss traten sie die Tür zur Herrentoilette ein, zerstörten einen Toilettendeckel und verteilten den Inhalt eines schuleigenen Feuerlöschers in einem Konferenzraum. Der Schaden ist vermutlich nicht ganz so hoch wie bei der ersten Tat, beträgt nach ersten Schätzungen aber trotzdem wiederum mehrere Tausend Euro.
Wer hat zu den genannten Tatzeiten verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat die Kletterpartien und dass Eindringen oder Verlassen der Schule gesehen? Im ersten Fall stahlen der oder die Täter einen Fernseher – vielleicht gibt es Zeugen des nächtlichen Transports. Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Die Polizei Marburg bittet zudem um besondere Aufmerksamkeit und sofortige Meldung verdächtiger Beobachtungen rund um die Schule. Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.
Der Förderverein hat nach dem zweiten Vorfall eine Belohnung in Höhe von bis zu 1000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur Ermittlung, Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Die Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und obliegt ausschließlich dem Förderverein. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.