Wiesbaden (ots) – Bei einem Einsatz des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in einer
Privatwohnung in Ludwigshafen sind am 20.06.2022 unter anderem zwei
Polizeibeamte des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums angetroffen worden,
die sich dort mit weiteren Personen privat aufhielten.
Im Rahmen des Einsatzes stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eine nicht unerhebliche Menge Betäubungsmittel sicher. Zudem leisteten einige Anwesende gegen die eingesetzten Polizeikräfte Widerstand. Gegen die beiden ebenfalls in der Wohnung anwesenden Beamten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums sind im Zusammenhang mit dem Einsatz Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Zusätzlich wird gegen einen der Beamten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und dem Polizeipräsidium Rheinpfalz geführt.
Neben Straf- auch Disziplinarverfahren eingeleitet
Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium hat umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Beamten eingeleitet. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen sind bis zum Abschluss der noch laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Der im Rahmen des Strafverfahrens gründlich aufgearbeitete Sachverhalt kann nach Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens in diesem zugrunde gelegt werden. Wie in vergleichbaren anderen Verfahren gilt auch hier, dass weder ein eingeleitetes Strafverfahren noch ein eingeleitetes Disziplinarverfahren als Vorverurteilung verstanden werden darf. Sofern allerdings die in Rheinland-Pfalz geführten strafrechtlichen Ermittlungen ein Fehlverhalten von hessischen Polizeibeamten belegen, wird diesem auch disziplinarisch mit Entschiedenheit nachgegangen.
„Die hessische Polizei und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium nehmen alle Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten sehr ernst und verfolgen diese konsequent. Dazu steht meine Behörde im Austausch mit der ermittlungsführenden Dienststelle in Ludwigshafen. Zunächst müssen die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen, um im Anschluss ein mögliches Fehlverhalten der Beamten bewerten zu können. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, wird dieses in das eingeleitete Disziplinarverfahren einbezogen. Bis dahin gilt auch für Beamtinnen und Beamte zunächst die Unschuldsvermutung“, so der Präsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums Malte Neutzler.