Karlsruhe/Heidelberg: Unfallflucht an Autobahnabfahrt; Zeugen gesucht
Karlsruhe/Heidelberg (ots) – Zu einem Verkehrsunfall kam es am Mittwochvormittag
auf der A 5 bei Karlsruhe. Ein 68-jähriger Peugeot-Fahrer war zunächst in
Richtung Basel unterwegs und wollte kurz nach 8 Uhr an der Anschlussstelle
Karlsruhe-Mitte abfahren. Dazu fuhr er auf der rechten Spur, links daneben fuhr
ein Lkw. Der unbekannte Lkw-Fahrer zog sein Fahrzeug plötzlich von links nach
rechts und schnitt dem 68-jährigen die Weiterfahrt ab. Nur durch ein plötzliches
Ausweichen nach rechts, konnte dieser eine Kollision mit dem Lkw verhindern.
Allerdings prallte er dabei gegen die rechte Fahrbahnbegrenzung und wodurch sein
Fahrzeug erheblich beschädigt wurde. Eine erste Schätzung beläuft sich auf über
3.000.- Euro. Der Lkw-Fahrer setzte seine Fahrt in Richtung Karlsruhe-Bahnhof
fort; ob er den Unfall bemerkte, steht noch nicht fest.
Ersten Ermittlungen zufolge soll der Lkw das Teilkennzeichen BLK-XY ??? gehabt
haben. Auf dem Planenaufbau war lediglich „Logistik“ zu lesen.
Nachdem er wieder nach Hause zurückgekehrt war, erstattete der 68-Jährige noch
am selben Tag Anzeige beim Polizeirevier HD-Süd.
Der Verkehrsdienst Karlsruhe übernimmt die weiteren Ermittlungen und bittet
Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und/oder Hinweise zum verursachenden
Fahrzeug geben können, sich unter Tel.: 0721/94484-0 zu melden.
Heidelberg-Kirchheim: 42-Jähriger ohne Sicherheitsgurt und mit Drogen am Steuer erwischt
Heidelberg-Kirchheim (ots) – Am Mittwochmorgen fiel einer Streife des
Polizeireviers Heidelberg-Süd gegen 09:30 Uhr der Fahrer eines Fiat auf, welcher
nicht angegurtet die Wolfgangstraße entlang fuhr.
Im Zuge der darauffolgenden Kontrolle des 42-Jährigen erhärtete sich für die
Beamtinnen und Beamten der Verdacht, dass dieser sich unter dem Einfluss von
berauschenden Mitteln befand. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnten im Pkw des
Mannes mitgeführte Betäubungsmittel in Form von gut sechs Gramm Amphetamin
aufgefunden und durch die Polizei sichergestellt werden.
Die Weiterfahrt war für den 42-jährigen Fiat-Fahrer demnach beendet; er durfte
die Polizei zur Blutentnahme auf deren Dienststelle begleiten.
Ob der Mann seinen Führerschein weiterhin behalten darf, bleibt fraglich.
Jedenfalls wird er sich für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln sowie
des Fahrens unter Drogeneinfluss strafrechtlich verantworten müssen.