Mann ohne Führerschein aber mit Alkohol am Steuer
Am 11.10.2022 gegen 19:30 Uhr sollte ein 56-jähiger Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug in der Dudenhofer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Zuvor war er mit seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Auf Anhaltezeichen und Blaulicht reagierte der Mann zunächst nicht. Als er an der Ampel in der Bahnhofstraße anhalten musste, wollten die Beamten ihn kontrollieren und stiegen aus dem Streifenwagen. Der 56-Jährige fuhr denn noch weiter bis in die Rützhauptstraße. Dort konnten die Beamten bei der Kontrolle deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein freiwilliger Atemalkohol-Test ergab einen Wert von 1,24 Promille. Der Mann suchte erfolglos seinen Führerschein in seinem Geldbeutel .Eine Überprüfung ergab allerdings, dass dieser ihm gerichtlich entzogen wurde. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Körperlicher Angriff auf DRK Mitarbeiter
Am 11.10.2022 gegen 17:30 Uhr befand sich eine zweiköpfige DRK-Besatzung aufgrund eines medizinischen Notfalls an einem Altenzentrum in der Schützenstraße. Als sie den Rettungswagen vor der Einfahrt parkten, erschien ein 44-jähriger Mann am Rettungswagen und schlug fest mit der Faust auf die Motorhaube. Die Rettungswagenbesatzung begab sich, ungeachtet dessen, in den Empfangsbereich des Altenheims, um sich ihrem eigentlichen Auftrag anzunehmen. Plötzlich und unerwartet wurde der Rettungssanitäter von dem Tatverdächtigen mit einem Schlag gegen die linke Schulter nach vorne gestoßen. Dann ging der Mann in aggressiver Art und Weise auf die Rettungssanitäterin zu, beleidigte sie mehrmals lautstark und stieß ihr mit der flachen Hand gegen den Brustkorb um sie nach hinten zu schieben. Der Rettungssanitäter kam seiner Kollegin zu Hilfe und fixierte den Mann bis zum Eintreffen der Polizei. Bei der Fixierung wurde der Sanitäter am linken Ohr verletzt. Die eingetroffenen Beamten nahmen den Mann widerstandslos fest. Ihn erwartet nun u.a. ein Strafverfahren wegen tätlichem Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen.
Ein Zettel reicht nicht aus- Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet
Immer wieder kommt es vor, dass Unfallverursacher, gerade bei augenscheinlich „kleinen Parkremplern“, an dem beschädigten Auto des Unfallgegners einen Zettel mit den persönlichen Daten hinterlassen und sich dann vom Unfallort entfernen. So auch bei einem gestern geschehenen Unfall. Ein Autofahrer befuhr mit seinem Pkw die Conrad-Hist-Straße aus Richtung Josef-Schmitt-Straße kommend. Beim Vorbeifahren beschädigte er einen geparkten Pkw. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1000EUR am geparkten Fahrzeug. Statt sich umgehend mit der Polizei in Verbindung zu setzen, hinterließ der Unfallverursacher einen Zettel und fuhr davon. Rechtlich stellt dies eine Unfallflucht dar, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Polizei gibt folgenden Hinweis:
Selbst vermeintlich kleine Rempler können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Verursacher vom Unfallort verschwindet. Es reicht nicht aus, einen Zettel am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen, denn diese können abfallen, entfernt werden, durch Witterungseinflüsse unleserlich werden oder falsche Personalien enthalten. Wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt wird und der Besitzer vor Ort nicht ausfindig gemacht werden kann, ist immer die Polizei hinzuzuziehen.