Landkreis Karlsruhe (ots) – Was bei einem möglichen länger andauernden Ausfall der Wärmeversorgung alles vorkommen könnte, weiß niemand so genau und liegt damit im Bereich der Spekulation. Allerdings werden wir über die Medien darüber stetig informiert, dass es weiterhin zu einem enormen Preisanstieg der Energiekosten kommen wird.
Hierbei kommt es in Teilen der Bevölkerung zu Überlegungen sich alternative Heizmittel anzuschaffen bzw. stillgelegte Feuerstätten für Festbrennstoffe wieder in Betrieb zu nehmen oder unsachgemäße Feuerstätten zu errichten und diese mit wild abgeholzten oder feuchten Hölzern, brennbarem Müll oder Baustoffen zu befeuern. Dies kann wiederum zu vermehrten Bränden und Verpuffungen führen.
Durch die Nutzung von zusätzlichen elektrischen Heizgeräten (wie z. B. mobile Heizgeräte oder Heizdecken), Überlastung von laienhaften Mehrfachverteilungen oder unsachgemäßen Versuchen, mit Hilfe von Herdplatten oder Backöfen o.ä. zu heizen, wird das Risiko einer Brandentstehung weiter verschärft. Des Weiteren ist eine Zunahme von Kohlenstoffmonoxid-Vergiftungen aufgrund von Heizversuchen mit offenem Feuer in geschlossenen Räumen möglich.
Bei unsachgemäßer Nutzung und Bedienung der unterschiedlichen alternativen Heizquellen kann es zu gefährlicher Verrauchung, ja sogar zu Explosionen kommen. Der Kreisfeuerwehrverband mit seinen Feuerwehren im Landkreis Karlsruhe möchte daher einige Informationen geben, auf was unbedingt geachtet werden muss, um Schäden weitestgehend zu vermeiden.
Zunächst möchten wir eine kurze Übersicht über mögliche Gefahren geben:
In vielen Haushalten besteht oft die Möglichkeit sich an die gute alte Holzheizung zu erinnern. Hier gilt es aber darauf zu achten: Ist die lange nicht mehr genutzte Brennstätte noch in Ordnung? Dies betrifft z. B. offene Kamine, Holzöfen, Kachelöfen, kurzfristig in Betrieb genommene Kohle-, Koks- und Brikett-Öfen. Diese Brennstätten benötigen einen sachgerechten Anschluss an einen intakten Schornstein!
Hier bereits stellen sich folgende Fragen: Ist der Schornstein noch durchgängig? Ist dieser frei von einer Rußbeschichtung? Haben sich Vögel mit ihren Nestern angesiedelt? Ist ein intaktes Funktionieren der Rauchklappen gegeben? Es ist sehr ratsam hier einen Schornsteinfeger zu einer Funktionsprüfung hinzu zuziehen!
Zusätzlich besteht bei Abbrennen von zu feuchtem und nicht vollständig abgelagertem Holz die Gefahr von einer sehr starken Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Müll jeglicher Art hat in einem Ofen nichts zu suchen. Weiter ist die Anschaffung von Kohlenstoffmonoxid-Melder (CO-Melder) zu empfehlen.
Was ist die besondere Gefahr einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung?
Kohlenstoffmonoxid ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen. Es bedeutet für den Menschen eine tödliche Gefahr.
Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken, es löst beim Menschen keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.
Die Gefahr einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung entsteht auch bei unsachgemäßer Nutzung von Tischheizungen, Tischgrills und Gartengrillgeräten in geschlossenen Wohnräumen. Diese Gerätschaften haben in geschlossenen bzw. schlecht durchlüfteten Räumen nichts zu suchen. Hier besteht absolute Lebensgefahr sowie eine mögliche Brandgefahr, vor allem durch eine Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren (Notstromaggregate) Kohlenstoffmonoxid frei.
Bei einer möglichen Abschaltung der Gasversorgung ist eine Manipulation an der Gasleitung und ein widerrechtliches Versuchen, die Gasversorgung wieder in Betrieb zu setzen, zu unterlassen. Hierdurch steigt die Gefahr für Explosionen enorm.
Weitere Gefahren mit einer hohen Brandgefahr sind unbeaufsichtigte Gaskocher/Butangasanlagen, Gasgrills und brennende Kerzen, die gerade in den kommenden Wochen und Monaten zur Advents- und Weihnachtszeit vermehrt verwendet werden. Kerzen dürfen auf gar keinen Fall zu nahe in Bereichen von Vorhängen, Servietten, Tischtüchern oder Weihnachtsgestecken aufgestellt werden.
Abschließend möchten wir auch auf die Gefahren von elektrisch betriebenen Heizgeräten bzw. Geräten, die Wärme spenden, hinweisen. Bei Stromheizkörpern ist darauf zu achten, dass die elektrischen Kabel in Ordnung sind und keine Beschädigungen bzw. blanke Kabel aufweisen.
Herdplatten sollten nicht als Heizquelle genutzt werden. Bei diesen Geräten kann es bei unsachgemäßer Benutzung ebenfalls zur Überhitzung und in Folge zu Zimmer-/Wohnungs- oder Hausbränden kommen.
Abschließend möchte der Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe folgende Handlungshinweise geben:
- Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst, sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseintrübung.
- Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
- Betreiben Sie Shishas nur in gut belüfteten Räumen oder besser nur im Freien.
- Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen freizuhalten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff. Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der kompletten Heizungsanlage.
Es gibt mittlerweile Warnmelder, die ähnlich wie Rauchwarnmelder vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme bzw. dem offenen Kamin. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.
Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112.