Präsidialbereich u.a. (ots) – Etwa 300 Einsatzkräfte vollstrecken am Dienstag 29.11.2022, im Auftrag der Staatsanwaltschaften Frankenthal und Trier Durchsuchungsbeschlüsse an 12 Wohn- und Geschäftsanschriften im Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Neustadt a. d. Weinstraße, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Trier, Kreis Trier-Saarburg, Karlsruhe (Baden-Württemberg) und Pforzheim (Baden-Württemberg).
Zehn Mitglieder eines Charters des “Hells Angels MC” im Alter von 32 bis 56 Jahren hatten zuvor verbotene Vereinsabzeichen in sozialen Netzwerken geteilt. Die mit der Veröffentlichung einhergehenden Straftaten gegen das Vereinsgesetz waren Anlass für die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel, u. a. 8 Kutten des “Hells Angels MC” und Bekleidung mit verbotenen Insignien sowie mehrere Waffen (u.a. eine scharfe Schusswaffe mit ca. 80 Schuss Munition, 2 Schreckschusspistolen, eine Armbrust, eine Axt, 9 Messer, 2 Reizstoffsprühgeräte, ein Schlagring, eine Machete, 4 Schwerter), knapp 48.000 Euro Bargeld und über 500 g Marihuana, sichergestellt.
Ein 34-Jähriger wurde vorläufig festgenommen, da sich auf Grund der Durchsuchungsergebnisse der dringende Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Mitführens einer Schusswaffe ergab. Er wird voraussichtlich im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt werden.
Gegen die Tatverdächtigen wird nun u.a. wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz, das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Neben Kräften der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Trier, der Landeskriminalämter Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg waren auch Spezialeinheiten und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik sowie der Bundespolizei an den Einsatzmaßnahmen beteiligt.
Gegen verschiedene Beschuldigte wurde bereits nach einem Übergriff auf Polizeikräfte im Jahr 2021 in Neustadt a. d. Weinstraße ermittelt. Siehe dazu den Bericht vom: 18.01.2022
Update 30.11.2022:
Der 34-jährige Beschuldigte wurde am Dienstag 29.11.2022 dem Haftrichter vorgeführt.
Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Mitführens einer Schusswaffe.
Der Beschuldigte kam in eine Justizvollzugsanstalt.