Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen © planet_fox on Pixabay

Diebisches Quartett im Hauptbahnhof festgenommen

Frankfurt am Main (ots) – Eine Gruppe von vier Personen, die am Montag (16.
Januar) im Frankfurter Hauptbahnhof drei Reisende bestohlen hatten, konnten
Beamte der Bundespolizei am Dienstagmittag festnehmen.

Die drei Frauen, im Alter von 16, 34 und 38 Jahren sowie ihr 33-jähriger
männlicher Begleiter, hatten am vergangenen Montag gegen 16 Uhr einer
49-jährigen Frau aus Frankfurt den Rucksack, gegen 18 Uhr einer ebenfalls
49-jährigen Frankfurterin die Geldbörse und zum Abschluss die Geldbörse einer
72-jährigen Reisenden entwendet.

Aufgrund einer vorliegenden Täterbeschreibung erkannten die Beamten die vier
Personen am Mittwoch im Hauptbahnhof, nahmen sie fest und brachten sie zur
Wache. Dort wurde nach Feststellung der Personalien ein Ermittlungsverfahren
wegen Diebstahls eingeleitet. Da lediglich der Mann über einen festen Wohnsitz
verfügt, wurde dieses später wieder auf freien Fuß gesetzt. Die drei Frauen
verblieben in Gewahrsam und werden heute dem Haftrichter vorgeführt. Das
Diebesgut konnte nicht mehr aufgefunden werden.

Frankfurt – Zeilsheim / Unterliederbach: Festnahmen auf der Drogenszene

Zeilsheim:

(fue) Am Montag, den 16. Januar 2023, gegen 14.45 Uhr, nahmen Polizeibeamte auf
dem Parkplatz eines Supermarktes in Zeilsheim zwei Personen wahr, die dort mit
ihren Pkw vorgefahren waren und dem Verhalten nach den Verdacht auf Drogenhandel
aufkommen ließen.

Offensichtlich schöpften die beiden jedoch Verdacht und wechselten den Parkplatz
hin zum P&R-Parkplatz am Bahnhof Zeilsheim. Während der 46-Jährige mit seinem
Pkw den Parkplatz wieder verließ, machte sich der 61-Jährige auf der Rückbank
und im Kofferraum seines Wagens zu schaffen. Wie sich herausstellte, hatte er
dort 7.280 Gramm Marihuana und 7.326 Gramm Haschisch gebunkert. Das Rauschgift
wurde sichergestellt. Der 46-Jährige konnte auf der West-Höchster-Straße
angehalten werden. Bei ihm konnten keine Rauschmittel entdeckt werden.

Unterliederbach:

(fue) 24,17 Kilogramm Haschisch konnten Polizeibeamte am Dienstag, den 17.
Januar 2023, gegen 16.45 Uhr, sicherstellten. In der Silostraße hatten sie zuvor
einen 39-Jährigen dabei beobachten können, wie dieser das Rauschgift in den
durch einen 25-Jährigen angemieteten Wagen packte. Die beiden Männer wurden
festgenommen, das Rauschmittel sichergestellt.

In beiden Fällen dauern die Ermittlungen noch an.

Frankfurt-Bahnhofsviertel: Taschendieb festgenommen

Frankfurt (ots) – (dr) Polizeibeamte haben gestern (17. Januar 2023) Abend in
der Kaiserstraße einen jungen Taschendieb festgenommen. Zuvor hatte ihn ein
Zeuge beobachtet.

Der erst 14-Jährige langte gegen 22:35 Uhr in Höhe der Hausnummer 48 bei einem
28-Jährigen zu und entwendete aus dessen Hosentasche ein Portemonnaie mit 270
Euro Bargeld. Die Tat blieb jedoch nicht unentdeckt. Denn ein aufmerksamer Zeuge
rannte dem flüchtenden Dieb, der sich über den Jürgen-Ponto-Platz in Richtung
Taunusstraße begeben hatte, hinterher. In der Weserstraße / Ecke Taunusstraße
stellte er den Jugendlichen. Zwischenzeitlich hatte sich dieser der Geldbörse
entledigt.

Eintreffende Polizeibeamte des 4. Reviers nahmen den 14-Jährigen fest, der sie
für die polizeilichen Maßnahmen mit auf die Wache begleiten musste. Ein
entsprechendes Strafverfahren wurden eingeleitet.

Frankfurt-Westend: Festnahme nach versuchtem Fahrraddiebstahl

Frankfurt (ots) – (fue) Ein Zeuge konnte am Dienstag, den 17. Januar 2023, gegen
12.55 Uhr, im Zimmerweg einen Mann dabei beobachten, wie dieser an einem Fahrrad
hantierte, welches mit einem Panzerschloss angeschlossen war.

Mit einer Zange versuchte der Mann das Vorderrad zu lösen und wurde dabei von
dem Zeugen angesprochen. Der Zeuge verständigte die Polizei und hielt den
57-Jährigen bis zum Eintreffen der Beamten fest.

6.000 Euro wegen Missbrauchs von Titeln – falscher Ingenieur muss für Freiheit tief in die Tasche greifen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Frankfurt

Teure Rückkehr aus Sao Paolo / Brasilien: Die Bundespolizei verhaftete am 17. Januar einen deutschen Staatsangehörigen am Flughafen Frankfurt. Weil er sich im Jahr 2018 einer Immobilienfirma gegenüber als Diplomingenieur ausgab, erließ das Amtsgericht Tübingen im Februar 2022 wegen des Missbrauchs von Titeln einen Strafbefehl über 6.000 Euro gegen den 57-Jährigen. Weil er zudem eine Geldbuße in Höhe von 180 Euro aus dem Jahr 2021 nicht beglichen hatte, ließ die Staatsanwaltschaft Deggendorf ebenfalls mit Haftbefehl nach dem 57-Jährigen suchen. Nachdem er einschließlich der Verfahrenskosten insgesamt 6.307 Euro gezahlt hatte, durfte der Mann einreisen.

In einem weiteren Fall nahm die Bundespolizei einen 40-jährigen Vietnamesen zunächst fest. Der Mann war auf dem Weg nach Hanoi / Vietnam, als Bundespolizisten bei der Passkontrolle einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin feststellten. Wegen Nötigung erließ das Amtsgericht Tiergarten bereits 2018 einen Strafbefehl über 750 Euro gegen den Mann, dem ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe drohten. Auch er öffnete seine Geldbörse, zahlte einschließlich der Verfahrenskosten 1.145 Euro und durfte im Anschluss seine Reise fortsetzen.

Frankfurt-Fechenheim: Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Riederwaldtunnels haben begonnen

Frankfurt (ots) – Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
Main sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel in dieser Woche, haben heute
Morgen, gegen 05:00 Uhr die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des
Riederwaldtunnels im Fechenheimer Wald begonnen. Die Polizei hat diesen intensiv
und sehr gründlich vorbereitet und ist mit einer Vielzahl an Einsatzkräften
aller hessischen Präsidien sowie der Bundespolizei vor Ort.

Alle noch im gesperrten Waldstück befindlichen Personen werden angesprochen und
bekommen mehrfach die Möglichkeit eröffnet, das Waldstück freiwillig zu
verlassen. Die Polizei setzt hierbei auf eine deeskalierende und kommunikative
Vorgehensweise. Sofern sich die Ausbaugegner weigern, das Waldstück zu
verlassen, werden sie durch Einsatzkräfte aus dem Wald gebracht. Neben speziell
ausgebildeten Höheninterventionsteams kommen hierbei auch Spezialgeräte zum
Einsatz, um Ausbaugegner, die sich bspw. in selbstgebauten Strukturen in teils
großer Höhe auf den Bäumen befinden, sicher nach unten und anschließend aus dem
Gefahrenbereich zu bringen.

Jedes einzelne Baumhaus, jede im betroffenen Waldstück geschaffene Struktur
birgt ein Risiko für Leib und Leben. Diese Risiken ergeben sich u.a. aus der Art
der Konstruktion und der Höhe, in der sie sich befinden sowie den Aufenthalt von
Menschen auf und in ihnen. Teilweise sind die Strukturen auch untereinander und
mit dem Boden verbunden. Die Polizei geht hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht
vor. Die Sicherheit aller steht dabei während des gesamten Einsatzverlaufs an
erster Stelle. Die Einsatzkräfte werden kein Risiko zu Gunsten eines schnelleren
Einsatzverlaufs eingehen. Sie werden die Maßnahmen so lange wie nötig begleiten,
um bestmöglich Sicherheit zu garantieren. Der polizeiliche Anspruch ist es, dass
im Einsatz niemand verletzt wird – kein Ausbaugegner, kein Polizist, kein
unbeteiligter Bürger.

Die Polizei appelliert an alle Protestierenden, den Wald und die Strukturen
freiwillig und friedlich zu verlassen und keine unverantwortlichen Risiken
einzugehen.

Die Rolle der Polizei im laufenden Einsatz ist neutral – sie hat weder
entschieden, dass gefällt und gebaut wird, noch fällt oder baut sie selbst. Es
ist ihre Aufgabe, einen bestmöglichen Grundrechtsausgleich zwischen allen
Grundrechtsträgern herzustellen. Sie handelt im Auftrag des Rechtsstaats. Ihr
geht es um Sicherheit und Gefahrenabwehr.

Die Polizei wird im Laufe des Einsatzes die Versammlungsfreiheit aller friedlich
Protestierenden gewährleisten und schützt alle legitimen sowie auf den
Grundsätzen des Versammlungsrechtes fußenden Versammlungen. Sie verdeutlicht
jedoch auch, dass Straftaten, die im Zusammenhang mit Protestaktionen begangen
werden, frühzeitig, offensiv und konsequent unter Beachtung der geltenden
Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verfolgt werden.

Die Polizei erklärt ihre Rolle und Aufgaben sowie die Maßnahmen und deren
Durchsetzung und Notwendigkeit aktiv, offen und transparent. Zur Transparenz
gehört das Kontrollinstrument der parlamentarischen Beobachtung. Bei dieser
besonderen Einsatzlage ist es für die Polizei selbstverständlich, dass sie diese
Möglichkeit nicht nur den Abgeordneten des Hessischen Landtages und des
Deutschen Bundestages einräumt, sondern auch Vertreterinnen und Vertretern der
Stadt Frankfurt und kirchlicher Einrichtungen. Die Beobachter erhalten die
Möglichkeit, sich in Einsatzbereichen zu bewegen, die für die Öffentlichkeit
nicht zugänglich sind. Ihnen werden erfahrene Polizeibeamte an die Seite
gestellt, die ihnen den sicheren Zugang zum Einsatzbereich ermöglichen und für
Auskünfte zur Verfügung stehen.

Information der Medien und Anlaufstelle für Medienvertreter

Die Polizei wird dem Informationsinteresse der Medienvertreterinnen und
-vertreter während des Einsatzes wie gewohnt entsprechen und richtet deshalb
eine mobile Pressestelle für O-Töne sowie eine mobile Medienbetreuung im
Einsatzraum ein, die über den gesamten Einsatzzeitraum Medienschaffenden zur
Verfügung steht. Die Anlaufstelle für Medienschaffende ist das oberste Parkdeck
des P+R Parkhauses in der Borsigallee. Bitte beachten Sie, dass hier keine
Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Die Anreise mit ÖPNV wird
empfohlen. Von hier aus haben Pressevertreterinnen und -vertreter ab sofort die
Möglichkeit, durch Medienbetreuerinnen und -betreuer der Polizei in den
Einsatzraum geführt zu werden und auf diese Weise begleitet in den
Sicherheitsbereich zu gelangen. Informationen zum Einsatzverlauf werden am
Einsatztag wie gewohnt über den bekannten Twitteraccount @Polizei_Ffm der
Polizei Frankfurt bekanntgegeben und lageabhängig auch über die Applikation
„hessenWARN“ begleitet.

Grundsätzlich besteht für Medienschaffende die Möglichkeit, eine Drohne zum
Einsatz zu bringen, sofern der Pilot die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der jeweilige Start einer Drohne ist vorher zwingend mit der Polizei
abzustimmen. Über den Zeitpunkt und die Dauer des Drohnenflugs während des
Einsatzes entscheiden die Experten der Polizeifliegerstaffel. Sollten Sie
beabsichtigen, eine Drohne zu starten, dann wenden Sie sich bitte an die
Medienbetreuungsteams im Einsatzraum oder die Pressehotline. Darüber hinaus wird
für die Dauer des Einsatzes eine Hotline geschaltet sein. Diese steht den
Medienschaffenden sowie Bürgerinnen und Bürgern unter der Rufnummer 069/755-82555
zur Verfügung.

Verkehrsbeeinträchtigungen durch nötige Teilsperrung der A66

Die polizeilichen Maßnahmen werden massive Verkehrsbeeinträchtigungen
verursachen. Das betrifft insbesondere die Bundesautobahn 66, die ab heute für
die Dauer des polizeilichen Einsatzes zwischen der „Anschlussstelle Riederwald“
und der „Anschlussstelle Maintal-Dörnigheim“ für den Kraftfahrzeugverkehr
komplett gesperrt sein wird. Im gesamten Bereich um das betroffene Teilstück des
Fechenheimer Waldes kommt es zu zeitweisen Verkehrssperrungen. Es wird gebeten,
diesen Bereich weiträumig zu umfahren. Entsprechende Rundfunkwarnmeldungen
werden regelmäßig ausgestrahlt. Sperrungen des Bus- und Bahnverkehrs sind
dahingegen nicht vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und
Bürger wie gewohnt mittels ÖPNV in den gesperrten Bereich gelangen können, wird
die Polizei in enger Absprache mit der VGF die Durchfahrt der Buslinien 41 und
44 ermöglichen. Trotzdem muss mit deutlichen Verzögerungen im Buslinienverkehr
gerechnet werden. Die Polizei ist bestrebt, diese so kurz und gering wie möglich
zu halten. Die U-Bahn der Linie 7 wird wie gewohnt zur Verfügung stehen und auch
die Endhaltestelle „Enkheim“ anfahren.

Zum Hintergrund des polizeilichen Einsatzes

Hintergrund des polizeilichen Einsatzes ist der Planfeststellungsbeschluss für
den Neubau der Bundesautobahn 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald. Demnach darf
die Autobahn GmbH des Bundes Fällarbeiten auf dem in ihrem Besitz stehenden
Trassenbereich durchführen. Das betreffende Grundstück wurde durch die Autobahn
GmbH des Bundes für den Zeitraum vom 06.01.2023 bis vorerst 31.01.2023 für das
Betreten von unberechtigten Personen gesperrt.

Sofern sich bei Beginn der Maßnahmen dennoch Personen im Trassenbereich
aufhalten, sind diese durch die unmittelbare Nähe zu den Fällarbeiten,
insbesondere durch stürzende Bäume oder Baumteile, an Leib und Leben gefährdet.
Diese Personen müssen unverzüglich aus dem Trassenbereich gebracht werden.

Darüber hinaus stellt die Nutzung des gesperrten Trassenbereichs eine
Ordnungswidrigkeit dar (§ 29 I Nr. 12 iVm. § 16 II HWaldG). Zur Verfolgung durch
die Forstbehörde bedarf es der Feststellung der Identität der Personen und des
zugrundeliegenden Sachverhaltes durch die Polizei.

Auch um den unmittelbaren Trassenbereich herum entstehen durch die Fällarbeiten
Gefahren für Leib und Leben von Personen, die sich dort aufhalten. Dies liegt
einerseits an der Gefahr, dass Bäume trotz aller Sicherungsmaßnahmen
unkontrolliert fallen und hierdurch andere Bäume mit sich reißen können.
Andererseits werden die Fällarbeiten mit Spezialmaschinen durchgeführt. Die
Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) werden bei
Fällarbeiten zur Bestimmung des notwendigen Sicherheitsbereiches herangezogen.
Demnach ist bei Fällarbeiten, wie im Fechenheimer Wald vorgesehen, ein
Sicherheitsabstand von 90 Metern um den Trassenbereich herum notwendig, den die
zuständige Forstbehörde eingerichtet hat. In diesem dürfen sich keine Personen
aufhalten.

Das Betreten der gesamten gesperrten Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
(§ 29 I Nr. 12 iVm. § 16 III HWaldG). Wie auch im Trassenbereich selbst, ist es
im Sicherheitsbereich Aufgabe der Polizei, die sich dort aufhaltenden Personen
in einen Bereich zu bringen, in dem ein Aufenthalt gefahrlos möglich ist sowie
die Identität und den zugrundeliegenden Sachverhalt zur Verfolgung der
Ordnungswidrigkeit festzustellen.