Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiauto © on Pixabay

Beinahe Unfall nach Überholmanöver

Schifferstadt

Zu einem beinahe Unfall kam es am Dienstagnachmittag auf der L454 zwischen Speyer und Schifferstadt. Aus bisher ungeklärten Gründen fuhr ein 57-jähriger Autofahrer aus Schifferstadt an einem 58-jährigen Motorradfahrer, ebenfalls aus Schifferstadt, rechts auf dem Grünstreifen vorbei, sodass der Motorradfahrer kurzzeitig ins Taumeln geriet. Im Anschluss musste der Motorradfahrer noch nach links ausweichen und geriet dadurch in den Gegenverkehr, aus dessen Richtung in diesem Moment glücklicherweise kein anderer Verkehrsteilnehmer kam. Im Nachgang wollte der 58-jährige den Autofahrer zur Rede stellen. Hierbei wurde beim Einparken durch den Autofahrer das abgestellte Motorrad des 58-jährigen berührt, jedoch nicht beschädigt. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 oder per E-Mail (pischifferstadt@polizei.rlp.de) bei der Polizeiinspektion Schifferstadt zu melden.

Vollbrand einer am Wohnhaus angrenzenden Scheune – 2. Nachtragsmeldung

Hanhofen

Nach dem Brand einer Scheune in Hanhofen wurde der Brandort durch einen Sachverständigen und Brandermittler der Kriminalpolizei untersucht. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen könnte der Brand durch einen technischen Defekt verursacht worden sein. Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung ergaben sich bei der Untersuchung nicht.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Ludwigshafen dauern weiter an.

Ohne Führerschein unterwegs

Limburgerhof

Aufgrund eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes wurde ein 24-jähriger Pkw-Fahrer aus Limburgerhof am Dienstagmittag in der Mainzer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Gegenüber den Beamten gab der Fahrer zunächst an, im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, diese aber nicht dabei zu haben. Im Rahmen weiterer Ermittlungen wurde dann bekannt, dass der 24-jährige wohl nie erfolgreich die Fahrschule beendete, demnach auch noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.