Auto fährt auf B 7 auf Pannenfahrzeug auf: Zwei Leichtverletzte
Kaufungen (Landkreis Kassel): Ein Unfall auf der B 7 zwischen Helsa und Kaufungen mit zwei Leichtverletzten sorgte am heutigen Donnerstagmorgen für Behinderungen im Berufsverkehr. Eine 30-jährige Frau aus Großalmerode war gegen 8:50 Uhr mit ihrem Seat am rechten Fahrbahnrand der Bundesstraße in Fahrtrichtung Kassel mit einer Panne liegengeblieben und hatte das Warnblinklicht am Fahrzeug eingeschaltet. Während sie noch im Auto saß, um telefonisch einen Abschleppwagen zu rufen, war ein in gleicher Richtung fahrender Fiat, der von einem 28-Jährigen aus Hessisch Lichtenau gesteuert wurde, von hinten auf das Pannenfahrzeug aufgefahren. Die 30-Jährige und der Fiat-Fahrer erlitten leichte Verletzungen, weshalb Rettungskräfte beide vorsorglich in Kasseler Krankenhäuser brachten. Wie die aufnehmenden Beamten des Polizeireviers Ost berichten, entstand erheblicher Sachschaden an den beiden Fahrzeugen, die abgeschleppt werden mussten. Rund eineinhalb Stunden dauerten die Rettungs- und Bergungsarbeiten, bis die B 7 in Richtung Kaufungen wieder frei war.
Auto fährt auf B 7 auf Pannenfahrzeug auf: Zwei Leichtverletzte
Kaufungen (Landkreis Kassel): Ein Unfall auf der B 7 zwischen Helsa und Kaufungen mit zwei Leichtverletzten sorgte am heutigen Donnerstagmorgen für Behinderungen im Berufsverkehr. Eine 30-jährige Frau aus Großalmerode war gegen 8:50 Uhr mit ihrem Seat am rechten Fahrbahnrand der Bundesstraße in Fahrtrichtung Kassel mit einer Panne liegengeblieben und hatte das Warnblinklicht am Fahrzeug eingeschaltet. Während sie noch im Auto saß, um telefonisch einen Abschleppwagen zu rufen, war ein in gleicher Richtung fahrender Fiat, der von einem 28-Jährigen aus Hessisch Lichtenau gesteuert wurde, von hinten auf das Pannenfahrzeug aufgefahren. Die 30-Jährige und der Fiat-Fahrer erlitten leichte Verletzungen, weshalb Rettungskräfte beide vorsorglich in Kasseler Krankenhäuser brachten. Wie die aufnehmenden Beamten des Polizeireviers Ost berichten, entstand erheblicher Sachschaden an den beiden Fahrzeugen, die abgeschleppt werden mussten. Rund eineinhalb Stunden dauerten die Rettungs- und Bergungsarbeiten, bis die B 7 in Richtung Kaufungen wieder frei war.
Mann bei Sturz mit Krankenfahrstuhl verletzt: Rollstuhl mit Streifenwagen aus Wahlebach geborgen
Kassel-Waldau: Glücklicherweise noch relativ glimpflich ging am gestrigen Mittwochabend gegen 19:30 Uhr für einen 75-jährigen Mann ein Sturz mit seinem Krankenfahrstuhl in den Wahlebach aus. Er wurde zwar mit einer Unterkühlung und Schmerzen im Arm von Rettungskräften in ein Kasseler Krankenhaus gebracht, erlitt aber nach bisherigem Kenntnisstand keine schwereren Verletzungen. Wie die eingesetzte Streife des Polizeireviers Ost berichtet, war der 75-Jährige aus Kassel mit dem Krankenfahrstuhl auf dem Märchenlandweg zwischen der Waldemar-Petersen-Straße und der L 3460 unterwegs. Aus bislang unbekannten Gründen kam er nach rechts von dem geschotterten Fußweg ab und stürzte mit dem motorisierten Rollstuhl in den Wahlebach. Ein Passant hatte den Verletzten entdeckt und daraufhin einen Rettungswagen sowie die Polizei alarmiert. Nach der Rettung des Mannes und der Unfallaufnahme konnten die mit wasserfestem Schuhwerk ausgestatteten Polizisten den Krankenfahrstuhl mit ihrem Streifenwagen und einem Abschleppseil nahezu unbeschädigt aus dem Wahlebach bergen (siehe Foto). Eine Angehörige des 75-Jährigen nahm das Fahrzeug, das lediglich einige Kratzer davongetragen hatte, anschließend in Empfang.
Schnelle Festnahme nach Einbruch in Geschäft: Verdächtigem droht Untersuchungshaft
Kassel-Mitte: Das gute Zusammenspiel einer Zeugin und der Polizei führte in der vergangenen Nacht in der Kasseler Innenstadt zur schnellen Festnahme eines mutmaßlichen Einbrechers. Da sich der in Melsungen wohnende 32-jährige Tatverdächtige vermutlich bei dem Einbruch in das Waffengeschäft erhebliche Schnittverletzungen zugezogen hatte, brachten Rettungskräfte den Festgenommenen in ein Kasseler Krankenhaus. Der dort stationär aufgenommene 32-Jährige ist bereits in der jüngsten Vergangenheit mehrfach wegen Einbrüchen in Erscheinung getreten, weshalb ein Haftrichter nun über die Anordnung einer Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Anwohnerin war gegen 1:30 Uhr durch Scheibenklirren auf den Einbruch in das Geschäft in der Wilhelmsstraße aufmerksam geworden und hatte den Täter noch in Richtung „Neue Fahrt“ weglaufen sehen. Umgehend alarmierte sie über den Notruf 110 die Polizei. Die sofort eingeleitete Fahndung mit zahlreichen Streifen führte bereits wenige Augenblicke nach der Tat zur Festnahme des blutenden 32-Jährigen in der Wolfsschlucht. Bei ihm fanden die Polizisten ein aus dem Geschäft gestohlenes Luftgewehr sowie Pfeil und Bogen. Wie die Tatortaufnahme ergab, war die Schaufensterscheibe des Geschäfts mit einem Straßenpoller eingeschlagen worden, bevor der Täter durch das entstandene Loch in die Auslage griff, um an das Diebesgut zu kommen. Hierbei hatte sich der 32-Jährige offensichtlich die schweren Verletzungen an den Unterarmen und den Händen zugezogen. Der Festgenommene ist darüber hinaus verdächtig, einen weiteren in der vergangenen Nacht stattgefundenen Einbruchsversuch in ein Handygeschäft am Königsplatz begangen zu haben. Auch in diesem Fall war eine Scheibe eingeschlagen worden, es gelang dem Täter aber nicht, in den Laden einzusteigen. Die weiteren Ermittlungen gegen ihn dauern an und werden von den Beamten des für Einbrüche zuständigen Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo geführt.
Ohne Alkohol und Drogen am Steuer durch die Karnevalszeit: Polizei führt verstärkt Verkehrskontrollen durch
Kassel/ Nordhessen: Am kommenden Donnerstag tritt die Karnevalszeit mit der Altweiberfastnacht in ihre Hochphase ein. Nach einer zweijährigen Corona bedingten Pause stehen auch in Nordhessen bis zum Aschermittwoch wieder zahlreiche Karnevalsveranstaltungen bevor, bei denen viele Närrinnen und Narren ausgelassen feiern werden. Da dabei häufig Alkohol und gelegentlich andere berauschende Mittel eine besondere Rolle spielen, möchte die Polizei in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hinweisen und wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt Kontrollen durchführen, um betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Daher rät die Polizei, sich bereits vorher Gedanken über die Heimfahrt zu machen: Ob mit einem Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder sich durch Bekannte oder Verwandte abholen lassen- es bieten sich einige Möglichkeiten für einen sicheren Nachhauseweg. Insbesondere bei Gruppen lohnt es sich, bereits im Vorfeld gemeinsam einen Fahrer zu bestimmen, der nüchtern bleibt. Denn wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere in Gefahr.
Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sind, zeigen auch die Unfallzahlen: Im Jahr 2021 verursachten 410 alkoholisierte und 47 berauschte Fahrer einen Unfall auf nordhessischen Straßen. Bei zusätzlichen 32 Unfällen wurde sogar ein Mischkonsum von Alkohol und Drogen bei den Fahrzeugführern festgestellt. Die Unfallzahlen für das Jahr 2022 liegen noch nicht abschließend vor, dennoch lässt sich bereits erkennen, dass die Zahlen der unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachten Unfälle etwa auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr liegen.
Was droht wann?
Daher sollten sich Autofahrer während der „tollen Tage“ auf vermehrte Verkehrskontrollen einstellen. Bereits bei 0,3 Promille kann der Führerschein eingezogen werden, wenn Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Unfall beteiligt ist. Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ganz ohne „Ausfallerscheinungen“ für mindestens einen Monat weg, ab 1,1 Promille droht der richterliche Führerscheinentzug für mehrere Monate. Zudem müssen betrunkene Fahrer mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen rechnen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, gilt ohnehin die gesetzliche 0,0 Promille Grenze. Drogenberauscht ein Fahrzeug zu steuern, ist für jede Altersklasse tabu. Dies betrifft im Übrigen auch die E-Scooter, die sich in der Bevölkerung zunehmender Beliebtheit erfreuen. Darüber hinaus gelten für die Fahrer von Elektrorollern dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Nach einer durchgefeierten Nacht sollten alle Fahrzeugführer zudem berücksichtigen, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann.
Zu guter Letzt sollte am Steuer eines Fahrzeugs die Wahl des Kostüms wohlüberlegt sein, denn neben freiem Gehör und freier Sicht sollten die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar sein, ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig werden.