Neustadt: Testkäufe nach dem Jugendschutzgesetz in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Auch in diesem Jahr finden wieder vermehrt Testkäufe mit einer minderjährigen Person nach dem Jugendschutzgesetz statt. Das hat die Abteilung Jugendarbeit angekündigt. Auf dem Kaufzettel: branntweinhaltige Getränke und Zigaretten, deren Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verboten ist.

Begonnen hatte man im Januar 2023 mit Tests in sechs Verkaufsstellen. Das Ergebnis: Leider fielen vier Verkaufsstellen durch, zwei verhielten sich korrekt und verweigerten das Geschäft.

Bei der zweiten großen Testkaufaktion von Jugendamt und Kommunalem Vollzugsdienst am 8. Februar kam es aber zu einem sehr erfreulichen Ergebnis. Von neun getesteten Geschäften verhielten sich acht Verkäufer und Verkäuferinnen korrekt.

„Die Bilanz verbessert sich. Wurden 2022 bei 28 Kontrollen noch 21 Verstöße festgestellt, das ist eine Durchfallquote von 75 Prozent, so liegt die Quote 2023 mit 33 Prozent schon deutlich niedriger“, so das Fazit von Sandra Zimmermann, Leiterin der Abteilung Jugendarbeit. Alle Verstöße werden zur Anzeige gebracht, es drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren.

„So langsam zeigen unsere Kontrollen Wirkung, die Entwicklung geht in die richtige Richtung und das Jugendschutzgesetz wird stärker beachtet“, bestätigt auch Slava Schall, Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes.

Aber auch präventiv soll mehr geschehen. „Verkaufspersonal kann sich bei Fragen des Jugendschutzes gerne an das Jugendamt oder das Ordnungsamt wenden. Dort gibt es verschiedene Infomaterialien, wie Aushänge oder Alterskontrollscheiben, die die Kontrolle im Alltag der Verkaufsstellen vereinfach sollen“, so Zimmermann. Kontakte: 06321/855-1622, jugendarbeit@neustadt.eu (Jugendamt) oder 06321/8550, ordnung@neustadt.eu (Ordnungsamt).

Ziel des Jugendschutzgesetzes ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen können. Entsprechend sind auch die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak gesetzlich geregelt.