Gesamtstraftaten leicht rückläufig – Roheitsdelikte angestiegen
Edenkoben (ots) – Die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten in der Polizeiinspektion Edenkoben ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt erfasste die Polizei 1.226 Straftaten, 2,7 Prozent weniger als 2021. Die Aufklärungsquote sank in 2022 auf 52,8 Prozent, während sie in 2021 noch bei 59,8 Prozent lag.
Erfreulicherweise lässt es sich im Zuständigkeitsbereich der Polizei Edenkoben verhältnismäßig sicher leben. Denn die Häufigkeitszahl, die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten pro 100.000 Einwohner, liegt in der Gesamtbetrachtung mit einem Wert von 4.306 klar unter dem Durchschnittswert des Landes von 5.668. Die Wahrscheinlichkeit, im Bereich der Polizei Edenkoben Opfer einer Straftat zu werden, ist damit weitaus geringer als in anderen Regionen.
Während die Diebstähle unter erschwerenden Bedingungen rückläufig waren, sind die Rohheitsdelikte, hierunter fallen Raub- und Körperverletzungsdelikte sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit, um 45 Fälle angestiegen und erreichen mit 250 Taten nach 2019 einen neuen Höchststand.
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte, zu denen sämtliche Betrugsarten zählen, kann zwar ein Rückgang um 62 Taten verzeichnet werden, dennoch bereitet auch im Bereich der PI Edenkoben die versuchten Betrüge mittels der „WhatsApp-Masche“ Sorgen, zumal dabei immer wieder versucht wird, älteren Menschen finanziellen Schaden zuzufügen.
Die Polizei appelliert: Schützen Sie ihren WhatsApp-Account vor Betrug. Entlarven Sie Betrüger, indem Sie um eine Sprachnachricht bitten oder rufen Sie vor einer Überweisung die Person an, um deren Identität zu überprüfen.
Nur so können Sie sicher sein, dass keine fremde Person Ihren Account missbräuchlich verwendet. Weitere Informationen zur PKS der Polizei Edenkoben finden Sie unter https://s.rlp.de/Mqko3
Gesamtunfallzahlen steigen
Edenkoben (ots) – Alle sieben Stunden ereignete sich im Jahr 2022 ein Verkehrsunfall, während alle 54 Stunden bei einem Unfallgeschehen eine Person verletzt wurde. Das ist die Bilanz der Polizei Edenkoben zur Unfallstatistik 2022. Insgesamt wurden 1.235 Verkehrsunfälle registriert.
Eine Person erlitt tödliche Verletzungen. Von weiteren 196 verletzten Personen erlitten 41 Verkehrsteilnehmer schwere, 154 Personen leichte Verletzungen.
Auffällig ist der Anstieg der Verkehrsunfallfluchten. Bei 275 Unfällen mit anschließender Flucht wurde in den letzten fünf Jahren ein Anstieg von 16 Prozent verzeichnet. Insbesondere Blechschäden werden von vielen Autofahrern nicht mehr ernst genommen. Wer einen Sachschaden angerichtet hat, muss zunächst eine „angemessene Zeit“ warten. Falls sich der Geschädigte nicht meldet, muss sich der Unfallverursacher bei der Polizei melden. Ansonsten macht er sich wegen Fahrerflucht strafbar.
Besorgniserregend ist leider der Anstieg der verkehrsunfallbeteiligten Pedelec-Fahrer. Waren im Jahr 2018 noch 3 Pedelec-Fahrer in Verkehrsunfälle verwickelt, so kam es im Vergleichszeitraum 2022 zu 18 Pedelec-Unfällen. Bei den meisten Unfällen wurden die Nutzer verletzt.
Die Polizei warnt: Pedelecs haben je nach Position des Akkus und des Antriebs einen veränderten Schwerpunkt, was sich auf das Fahrverhalten und den Bremsweg auswirken kann. Die Fahrräder sind deutlich schwerer und wiegen oft über 20 Kilogramm, beschleunigen schneller und reagieren in Kurven und beim Bremsen anders als ein herkömmliches Fahrrad, was häufig von den Nutzern unterschätzt wird.
Auch im zurückliegenden Jahr waren Sicherheitsabstand und Geschwindigkeit mit die am häufigsten Unfallursachen. Weitere Einzelheiten zur Unfallstatistik 2022 finden Sie unter https://s.rlp.de/1NeSj
Mit doppelt zulässigen Gesamtgewicht aus dem Verkehr gezogen
Ruppertsweiler, B10 (ots) – Am Dienstag 21.03.2023 gegen 23:30 Uhr wurde auf der B10 bei Ruppertsweiler ein LKW mit polnischer Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Während der Kontrolle ergab sich der Verdacht eines Überladungs Verstoßes, weshalb auf dem Gelände eines in Annweiler ansässigen Unternehmens eine Wägung durchgeführt wurde.
Hierbei konnte bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg, ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7.120 kg festgestellt werden, was einer Überladung um ca.103% entspricht.
Weiterhin konnte der belarussische Fahrer keinerlei Tätigkeitsnachweise vorlegen, so dass für die Beamten nicht nachvollziehbar war, ob und wann der Fahrer seine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten hat. Als Konsequenz wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 EUR hinterlegen. Auch auf das Halterunternehmen kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Ziel der Vermögensabschöpfung zu. |pidn