Kaiserslautern – Am 15.03.2023 kontrollierten Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Saarbrücken, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern, eine Großbaustelle in der Kaiserslauterer Oststadt.
Bei der Kontrolle wurden insgesamt 17 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Vier Personen waren von der Maßnahme des Zolls nicht besonders angetan und versuchten die Kontrollstelle fluchtartig zu verlassen. Der Fluchtversuch konnte jedoch durch das unmittelbare Eingreifen der Zöllnerinnen und Zöllner unterbunden werden.
Während des weiteren Verlaufs der Prüfung konnten verschiedene Straftaten aufgedeckt werden, die nun umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen. In sieben Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt festgestellt. Das heißt konkret, dass die Arbeiter weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen konnten. Außerdem kam der Arbeitgeber seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nach.
Auch gegen die ausländischen Arbeitskräfte wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, woran sich Folgemaßnahmen durch die Ausländerbehörde anschließen werden. Regelmäßig werden die ausländischen Arbeitskräfte aus Deutschland ausgewiesen und erhalten ein befristetes Wiedereinreiseverbot.