Karlsruhe. Die Regelungen zum Homeoffice über Grenzen hinweg werfen am Oberrhein zahlreiche komplexe Fragestellungen auf. Um den betroffenen Beschäftigten sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Unterstützung zu bieten, hat die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz in Zusammenarbeit mit den INFOBESTen, dem Netzwerk EURES-T Oberrhein, dem Euro-Institut und Frontaliers Grand Est einen Leitfaden für Homeoffice am Oberrhein veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Privatsektor am Oberrhein, die sich in der Situation von grenzüberschreitendem Homeoffice befinden.
Der veröffentlichte Leitfaden gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Kontext von grenzüberschreitendem, Arbeiten im Homeoffice im Wohnstaat, bereitet typische Fallkonstellationen anschaulich auf, geht auf mögliche Risiken ein und enthält Empfehlungen für die betroffenen Personen. „Wir möchten unsere Grenzgängerinnen und Grenzgänger und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die Regelungen besser zu verstehen und bestehende Hürden abzubauen“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten ist zu einem wichtigen Faktor bei der Rekrutierung und Sicherung von Fachkräften geworden. Dies ist insbesondere eine Folge des umfangreichen Rückgriffs auf das Arbeiten im Homeoffice während der Corona-Pandemie. Unternehmen haben die Vorteile digitaler und hybrider Arbeitsmodelle erkannt und wollen diese möglichst vielen Beschäftigten anbieten. Beschäftigte, die in einem grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis stehen, sollten unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten können, wie die jeweiligen inländischen Beschäftigten.
In den europäischen Grenzregionen stellen sich beim grenzüberschreitenden Arbeiten im Homeoffice komplexe Rechtsfragen, so auch am Oberrhein. Dabei geht es beispielsweise um die anwendbaren Eingriffsnormen des Arbeitsrechts sowie den Gerichtsstand, aber auch um die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht sowie dem Besteuerungsrecht von Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Die Folgen dieser bisher unklaren Regelungen sind ein Verlust an Standortattraktivität gegenüber Regionen, in denen nicht mehrere Rechtssysteme aufeinandertreffen, beziehungsweise einschlägige, europarechtliche Koordinierungsregelungen Anwendung finden, sowie Ungleichbehandlungen innerhalb der Belegschaft.
(Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)