Kaiserslautern – Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel verdeutlicht klar seine Position bezüglich Windenergie in Schutzzonen des Pfälzerwaldes.
Der Status als Biosphärenreservates hat oberste Priorität. Die Entscheidung für die Errichtung eines Windparks an der Autobahn und in Folge auch des Windmessmastes sei noch zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Entscheidung des MAB-Nationalkomitees (UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“) noch nicht getroffen wurde.
Bei der Sitzung des Bezirkstages und der Übergabe der Zertifizierung sei durch das Komitee eindeutig empfohlen worden, auch aus den bewaldeten Teilen der Entwicklungszonen raus zu bleiben, da ansonsten der Status als Biosphärenreservates gefährdet sei.
„Dies ist kohärent mit der Beschlusslage des Bezirkstages. An diese Beschlüsse fühle ich mich gebunden“,
so Dr. Klaus Weichel. Mehrfach habe er seine Bedenken im Aufsichtsrat der SWK betont. Die Entscheidung zur Errichtung eines Messmastes sei aber auch auf Basis des LEPs (Landesentwicklungsplans) erfolgt, der eine Windkraftnutzung an dieser Stelle ermöglicht hätte. Die unternehmerische Entscheidung der Vorstände jetzt zu messen, sei aber entgegen vielen Hinweisen auf die aktuelle Entwicklung gefällt worden.
„Auf Basis dieser Entwicklung, haben wir auf der kommunalen Ebene in unserem Flächennutzungsplanentwurf diese Flächen bereits wieder heraus genommen“,
betonte der Oberbürgermeister. Das Thema der räumlichen Steuerung und Konzentration der Windkraftnutzung ist in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 für die Stadt Kaiserslautern eingebunden.
Diese Fortschreibung befindet sich noch im Verfahren. „Am Montag den 9. März findet dazu eine Sitzung des Bau-Ausschusses statt. Eine Entscheidung zum Umgang mit dem Thema der Windkraftnutzung und insbesondere die abschließende räumliche Darstellung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen gibt es derzeit noch nicht. Dies wird in einer der nächsten Sitzungen der politischen Gremien erfolgen. Im Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025, werden in der vorliegenden Arbeitsfassung nur noch Eignungsgebiete für Windenergieanlagen außerhalb des Biosphärenreservates „Naturpark Pfälzerwald“ dargestellt. Dies stellte der Oberbürgermeister klar.
Ganz aktuell läge Weichel zufolge eine landespolitische Stellungnahme der SGD Süd vor, die aus Sicht selbiger mit Ausnahme der Sondergebietsausweisung für die Windenergienutzung im Wald dem Entwurf unseres Flächennutzungsplans zustimmt.
„Mit der Herausnahme dieser Flächen entsprechen wir damit den Vorgaben der Genehmigungsbehörde“, erklärte der Rathauschef.