Preisanstiege sind aktuell in fast allen Bereichen ein Thema. Vielen Menschen machen sie mehr und mehr zu schaffen. Im Handel hingegen sieht man sich dazu gezwungen, um die eigene Existenz zu sichern. Doch nicht immer geht es nur darum. Insbesondere in Bereichen, in denen momentan die Nachfrage hoch ist und in denen es gleichzeitig zu Lieferengpässen kommt, entsteht schnell der Verdacht auf Wucherpreise. Sie zu erkennen und sich vor ihnen zu schützen, ist für Verbraucher nicht immer einfach.
Preisgestaltung durch Preismonitoring
Im freien Markt sind Angebot und Nachfrage bestimmende Faktoren für die Preisentwicklung. Wer eine Ware oder Dienstleistung anbietet, muss den Markt kennen, um seine Gewinnspanne zu optimieren. Weil Verbraucher Preise vergleichen, um das attraktivste Angebot zu finden, entsteht Konkurrenz zwischen Anbietern. Das sogenannte Preismonitoring ist deshalb im Handel ein notwendiges Werkzeug für die Preisgestaltung. Vor allem im Onlinehandel sind stetige Preisschwankungen an der Tagesordnung und Preismonitoring ist für viele Anbieter ein Muss. Preisentwicklungen bei Mitbewerbern werden konstant beobachtet und verglichen. Längst geschieht das nicht mehr beiläufig und manuell, sondern professionalisiert.
Spezielle Plattformen und Softwaretools werden genutzt, um sehr genaues und effektives Preismonitoring von Mitbewerberpreisen zu gewährleisten.
Solange es genug Konkurrenzangebote gibt, kann das auch für die Verbraucherseite vorteilhaft sein, denn im Kampf um die Kunden sind Preissenkungen ein wichtiger Hebel.
Doch wenn Waren knapp und gefragt sind und Konkurrenzangebote fehlen, kann das für Verbraucher auch zu Problem werden.
Der Wettbewerb kennt Grenzen
Im Blick zu behalten, wie andere Wettbewerber Preise ansetzen und das eigene Angebot entsprechend anzupassen, ist im Handel ein völlig legitimes Vorgehen. Doch der Gesetzgeber setzt der freien Preisgestaltung auch gewisse Grenzen, um fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die sind etwa dann erreicht, wenn von Wucher gesprochen werden kann. Der ist dann gegeben, wenn bei einem Handel ein unverhältnismäßig hoher Gewinn erzielt wird.
Aktuell kommt es in einigen Bereichen zu Lieferengpässen. Das knappe Angebot kann die Preise steigen lassen. Und immer häufiger kommen sie Verbrauchern tatsächlich unverhältnismäßig vor. Deutliche Preisanstiege gab es etwa zuletzt bei Husten- und Erkältungsmedikamenten, vorwiegend bei Versandanbietern. Viele Präparate waren schwer lieferbar und zudem saisonal bedingt sehr gefragt. Gleichzeitig gibt es inflationsbedingte Preisanstiege.
Einzuschätzen, ob ein Preis wirklich noch gerechtfertigt ist, ist deshalb aus Verbrauchersicht aktuell nicht immer einfach. Und auch juristisch ist die Grenze zum Wucher nicht immer eindeutig zu ziehen.
Nur teuer oder schon Wucher?
Damit ein hoher Preis aus juristischer Sicht als Wucher bezeichnet werden kann, müssen zwei Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss der Preis wenigstens doppelt so hoch sein, wie am Markt üblich. Und zum anderen muss das Angebot eine Notlage ausnutzen.
Ein klassischer Fall von Wucher wäre etwa der Schlüsseldienst, der für das Öffnen der zugefallenen Wohnungstür einen völlig übertriebenen Preis verlangt. Liegt der Fall klar, kann das Geld zurückgefordert und eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Beide Kriterien für Wucher sind aber nicht immer ganz eindeutig zu definieren und bedürften in jedem Einzelfall einer juristischen Prüfung. Sich gegen übertriebene Preise zur Wehr zu setzen, ist also nicht immer einfach. Als Ansprechpartner bei entsprechenden Fragen stehen unter anderem die Verbraucherzentralen zur Verfügung.