Drei Einbrüche in ansässige Gewerbebetriebe
Mainz-Neustadt (ots) – Am Donnerstag 20.04.2023 wurden der Polizei Mainz 3 Einbruchdiebstähle von Gewerbetreibenden aus der Boppstraße gemeldet. Hier handelt es sich im Einzelnen um einen Friseursalon und ein Lebensmittelgeschäft in der Boppstraße 18 und um ein Lebensmittelgeschäft in der Boppstraße 6. In allen drei Fällen erfolgte der Einstieg der Täter über Fenster oder Nebeneingangstüren in den Innenhöfen der Anwesen.
Erlangtes Diebesgut waren die Gelder in den Kassen der Ladenbesitzer. In einem Fall wurde zudem ein Laptop entwendet, in einem anderen eine Videokamera. Mieter eines Mehrfamilienhauses in der Nähe der Tatorte stellten ebenfalls am gestrigen Donnerstag Hebelmarken an der Hauseingangstür fest. Zu einem vollendeten Einbruch kam es hier aber nicht. Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe der Taten kann nicht ausgeschlossen
werden, dass diese in einem Zusammenhang stehen.
In einem der betroffenen Geschäfte konnte eine Videoaufzeichnung gesichert werden, welche einen männlichen Täter mit folgender Personenbeschreibung zeigt:
- lange hellere Haare, dunkle Hose, dunkle Jacke, helles Oberteil, helle Handschuhe.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/65-3633 in Verbindung zu setzen.
Ohne Fahrschein in die JVA
Mainz (ots) – Am Donnerstag, den 20. April 2023 rief ein Zugbegleiter die Bundespolizei, da ein Mann ohne den erforderlichen Fahrschein die S 6 von Mannheim nach Mainz genutzt hatte. Nach Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof Mainz stellten die Polizisten bei der Personenkontrolle fest, dass gegen den 28-jährigen Somalier außerdem ein Haftbefehl bestand.
Da der Mann die geforderten 500 Euro Geldstrafe nicht bezahlte, wurde er zur Verbüßung der
Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach verbracht.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Kreis Mainz-Bingen
Kleine Ursache – Große Auswirkung
Heidesheim (ots) – Am heutigen Tage ereignete sich gegen 14.25 Uhr auf der
BAB60, Fahrtrichtung Bingen ein Verkehrsunfall mit 2 beteiligten PKW. Ein
PKW-Fahrer übersah, vermutlich aufgrund von mangelhaftem Sicherheitsabstand, das
Stauende und kollidierte mit dem am Stauende stehenden PKW. Der Unfallverursacher versuchte noch durch Ausweichen nach links die Kollision zu vermeiden, was misslang. Hierbei wurde die Mittelschutzplanke auf ca. 12m beschädigt.
Eine Person wurde leicht verletzt und zur Behandlung in ein umliegendes
Krankenhaus verbracht.
Die beiden PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. An den Fahrzeugen und der Mittelschutzplanke entstand ein Gesamtschaden von ca. 20.000 Euro.
Für die Unfallaufnahme (Dauer ca. 1,5 Std.)wurde der Verkehr über den Seitenstreifen geführt. Es entstand ein Rückstau von 8km.
Die Feuerwehr und Rettungsdienst waren mit einem Großaufgebot von Fahrzeugen und
Einsatzkräften vor Ort.
Verkehrsunfallflucht unter Alkoholeinwirkung
Oppenheim (ots) – Am Samstag 22.04.2023 um kurz nach 18 Uhr meldet sich ein Geschädigter und gibt an, das er auf dem Parkplatz der Landskrongalerie in Oppenheim stehe und ihm jemand gegen seinen Pkw gefahren sei. Der Geschädigte, ein 19-jähriger Mainzer, war gerade im Begriff seinen Pkw zu verlassen, als ein anderer Pkw ihm gegenüber ausparkt und rückwärts gegen seinen Pkw stößt. Obwohl der Geschädigte versucht noch durch Rufen auf sich aufmerksam zu machen, entfernt sich der andere Pkw vom Parkplatz.
Zunächst kann der geflüchtete Pkw nicht angetroffen werden. Nach erfolgter Unfallaufnahme vor Ort wird die Fahndung erneut aufgenommen. Der Pkw kann daraufhin im Stadtgebiet Oppenheim parkend angetroffen werden. Auch der verantwortliche Fahrzeugführer, ein 35-jähriger Mann ohne Wohnsitz in Deutschland, kann an der Anschrift ermittelt werden. Während der Befragung des Herrn kann Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest bestätigt den Verdacht, dass der Herr Alkohol getrunken haben könnte. Das Ergebnis beträgt 1,93 Promille. Nach entnommener Blutprobe konnte er zwar wieder die Dienststelle verlassen, muss aber mit einer Anzeige wegen mehrerer Straftaten im Nachhinein rechnen.