RLP: Schlag gegen die kriminelle Organisation ‚Ndrangheta

Symbolbild, Polizeistern, RLP © Polizei

MAINZ – Dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz ist heute unter
Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz (StA) gemeinsam mit anderen
Sicherheitsbehörden ein erfolgreicher, europaweiter Schlag gegen die
italienische organisierte Kriminalität gelungen.

LKA-Leiter Mario Germano: „Mit dem heutigen Einsatz ist es gelungen, die
Struktur einer international agierenden Tätergruppierung zu zerschlagen. Das
macht einmal mehr deutlich, dass Polizeiarbeit nicht an Grenzen halt macht. Die
jahrelangen guten Beziehungen des LKA zu nationalen und internationalen Partnern
sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit haben dem organisierten
Verbrechen einen schweren Schlag versetzt.“

Die mit zahlreichen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland eng abgestimmten
Ermittlungen haben ein internationales Ausmaß und reichen insgesamt weit über
Rheinland-Pfalz hinaus. Vorausgegangen waren rund zwei Jahre lange Ermittlungen
einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe, an der auch Europol und Eurojust beteiligt
waren. Hintergrund ist ein Verfahren, das sich gegen Verantwortliche und
Mitglieder der Vereinigung ‚Ndrangheta richtet. Den Beschuldigten insgesamt wird
unter anderem Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger
Bandenbetrug sowie Rauschgiftschmuggel vorgeworfen.

Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und des
Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz haben 500 Einsatzkräfte der
rheinland-pfälzischen Polizei eine Vielzahl von Wohnungen und Gewerbeimmobilien
in Mayen, Koblenz, im Landkreis Mayen-Koblenz, im Westerwaldkreis, in Bonn,
Wuppertal, Dortmund, im Kreis Kelheim (Bayern) und in Baden-Baden durchsucht.
Bei der groß angelegten Aktion wurden sie unterstützt von Spezialkräften des
Bundes und anderer Länder sowie des Zolls und der Steuerfahndung. Insgesamt
werden 57 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Maßnahmen dauern noch an.

Der Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Ermittlungen richtet sich eine
italienische Großfamilie kalabresischen Ursprungs, deren Mitglieder sich unter
anderem im Raum Mayen und Koblenz niedergelassen haben.

Es ist gelungen, alle 10 Beschuldigten, gegen die das vom Amtsgericht Koblenz
zuvor auf Antrag der StA Koblenz Haftbefehle erlassen hat, festzunehmen. 6
Beschuldigte wurden in Deutschland festgenommen, 4 Festnahmen erfolgten
zeitgleich in Italien. Derzeit laufen die gerichtlichen Vorführungen der in
Deutschland Festgenommenen beim Amtsgericht Koblenz, das nunmehr über die
Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die 4 in Italien
festgenommen Beschuldigten sollen zeitnah nach Deutschland überstellt werden.
„Deutschland darf sich nicht zu einem Rückzugsgebiet für mafiose Strukturen
entwickeln. Der vorliegende Fall zeigt, dass internationale, organisierte
Kriminalität nur durch grenzüberschreitende, enge Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden erfolgreich bekämpft werden kann.“, sagt Mario
Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die
Beschuldigten sind zwischen 25 und 46 Jahre alt. 9 Beschuldigte haben die
italienische Staatsangehörigkeit, eine Beschuldigte ist rumänische
Staatsangehörige. 7 Beschuldigte haben ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
(Mayen und Koblenz), zwei Beschuldigte wohnen im Kreis Wuppertal und ein
Beschuldigter wohnt im Kreis Bonn. Den aktuell im Verfahren der StA Koblenz
festgenommenen 10 Beschuldigten wird in den Haftbefehlen zur Last gelegt, als
Bande gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Die Ermittlungen haben
bestätigt, dass die Gruppierung grenzüberschreitend agierte und Teil eines
italienischen Familienverbundes sind, den die italienischen
Strafverfolgungsbehörden der `Ndrangheta zurechnen. Die Beschuldigten haben in
Deutschland, namentlich auch in Rheinland-Pfalz, ein Geflecht aus Schein- und
Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und
Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut. Diese
Strukturen wurden nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch genutzt, um Straftaten
zu begehen.

Die Ermittlungen, namentlich die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und
Datenträger, wird aufgrund des erheblichen Umfangs eine gewisse Zeit in Anspruch
nehmen. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.

Rechtliche Hinweise:

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender
Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der
ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur
Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug
eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein
Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher
weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Der gewerbsmäßige
Bandenbetrug wird gemäß § 263 Abs. 5 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.