Gescheiterte Betrugsversuche
Worms (ots) – Zu gleich 3 Schockanrufen kam es am gestrigen Mittwoch. Glücklicher Weise erkannten alle Betroffenen die Betrugsmasche rechtzeitig. Drei Wormser Bürgerinnen und Bürger im Alter von 82, 66 und 61 Jahren erhielten den Anruf jeweils um die Mittagszeit. Die Betrüger gaben sich als Polizeibeamter aus und behaupteten, dass ein naher Verwandter in einen
schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei.
In einem Fall sei dabei angeblich ein ungeborenes Kind getötet worden und die Mutter des Kindes liege seitdem im Koma. Im Gespräch mit der 66-Jährigen war zunächst eine weinende Frau zu hören, die sich als ihre Schwester ausgab, bevor das Telefonat an die vermeintliche Polizeibeamtin übergeben wurde.
Ziel der Betrüger war es die Angerufenen zur Übergabe oder Überweisung hoher Geldbeträge für eine angebliche Kaution zu bewegen. Glücklicher Weise erkannten die Betroffenen die
Betrugsmasche jedoch rechtzeitig und legten auf.
Immer wieder kommt es zu solchen Schockanrufen. Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist. Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten, egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.
So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen:
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person
Worms (ots) – Zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person kam es am gestrigen Dienstag in der Gaustraße. Gegen 13:00 Uhr war ein 86-jähriger Wormser mit seinem Auto in Richtung Stadtmitte unterwegs, als er die Vorfahrt einer aus der Arndtstraße kommenden 23-jährigen Autofahrerin missachtete.
Die ebenfalls aus Worms stammende Frau wurde durch die Kollision leicht verletzt. Daher wurde gegen den 86-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Kreis Alzey-Worms
Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs auf der BAB 60
Wörrstadt (ots) – Bereits seit Jahren besteht ein s.g. Kooperationsvertrag zwischen der Polizeien der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen. Im Rahmen der Zusammenarbeit finden regelmäßig gemeinsame Kontrollen statt. Am heutigen Tag war es wieder mal so weit. Die Spezialisten für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr der Verkehrsdirektion Mainz führten mit Spezialisten aus dem Polizeipräsidium Westhessen und Einsatzkräften des Zolls (FKS Mainz) zielgerichtete Kontrollen auf der BAB 60 durch.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bündelung der unterschiedlichen Fachkompetenzen zu guten Erfolgen führt. So auch an diesem Tag. Von 11 kontrollierten Fahrzeugen wurden 9 beanstandet. Somit lag die Beanstandungsquote bei über 80%. Bei einem kontrollierten Transporter, dessen Fahrer im Auftrag eines bekannten Paketdienstes unterwegs war, konnten gleich mehrere technische Mängel festgestellt werden.
Ein Reifen hinten auf der Beifahrerseite war so stark abgefahren, dass stellenweise bereits die Karkasse zu sehen war. Die Autobatterie war überhaupt nicht befestigt. Ansonsten waren viele andere Mängel, z.B. an der Beleuchtung, Fehlermeldungen im Fahrzeugmanagementsystem etc.
vorhanden. Der Fahrer erhielt eine OWI-Anzeige und ein Mängelbericht.
Die Weiterfahrt wurde bis zum Wechsel des Reifens untersagt. Anschließend wurde die Fahrt nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt gestattet. Bei einem rumänischen LKW konnten ebenfalls mehrere technische Mängel festgestellt werden so, dass das Fahrzeug zur Prüfstelle gelotst werden musste. Die Prüfstelle stellte ebenfalls diverse Mängel fest, stufte das Fahrzeug jedoch nicht als verkehrsunsicher ein.
Der Fahrer erhielt eine Kontrollaufforderung zur Beseitigung der Mängel und durfte seine Fahrt fortsetzen. Auch ein Reisebus wurde kontrolliert. Es wurden nur geringe Mängel festgestellt so, dass der Fahrer und seine Fahrgäste nach einer kurzen Pause die Fahrt fortsetzen konnten. Des Weiteren wurden vorwiegend Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt und geahndet. Der Zoll führte Kontrollen in eigener Zuständigkeit durch. Bei fachübergreifenden Feststellungen
unterstützten sich die unterschiedlichen Einheiten gegenseitig.