Ludwigshafen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen, RLP © Reinhard Schnell

Körperverletzung mit Messer

Ludwigshafen-Hemshof (ots) – Auf dem Carl-Wurster-Platz kam es am 19.05.2023, kurz nach 15 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen 2 Gruppen junger Männer. Im Verlauf der Streitigkeiten zog einer der Männer ein Messer und stach damit einmal in das Bein des Geschädigten.

Die Verletzungen des Geschädigten wurden durch Einsatzkräfte der Polizei, bis zum Eintreffen eines Rettungswagens, versorgt. Die Täter flüchteten zu Fuß vom Tatort, weshalb es im Stadtbereich Ludwigshafen zu Fahndungsmaßnahmen kam.

Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 unter der Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail unter piludwigshafen2@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Vogeldiebstahl im Schrebergarten

Ludwigshafen-Maudach (ots) – In der Nacht vom 18.05.2023 auf den 19.05.2023 wurde in einen Schrebergarten im Kleingartenverein „Im Kinkel“ eingebrochen. Eine bisher unbekannte Täterschaft brach mittels einer Axt die Tür auf und entwendete ein rotes Herrenfahrrad, 2 Kanarienvögel.

Einer der Vögel ist weiß, der andere ist gelb. Die Axt konnte als Tatmittel sichergestellt werden und
wird auf möglichen Spuren untersucht.

Zeugen die im fraglichen Zeitraum verdächtige Beobachtungen in der Umgebung gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter 0621 9632122 bzw. piludwigshafen1@polizei.rlp.de zu melden.

E-Scooter-Fahrt mit strafrechtlichen Folgen

Ludwigshafen-Gartenstadt (ots) – Am Freitag 19.05.2023, wurde gegen 21:15 Uhr ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Maudacher Straße in Ludwigshafen kontrolliert. Grund hierfür war das fehlende Versicherungskennzeichen am Roller. Ein Versicherungsschutz konnte nicht nachgewiesen werden.

Im Verlauf der Kontrolle zeigten sich Anzeichen für einen Drogenkonsum des Fahrers. Der Drogenbesitz und -konsum wurde eingeräumt und eine geringe Menge Marihuana konnte bei ihm aufgefunden werden. Der 22-Jährige muss sich nun wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einer Trunkenheitsfahrt nach § 24 a StVG verantworten.