Gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs im Polizeipräsidium Mainz
Wörrstadt (ots) – Kontrollen des gewerblichen Güter- bzw. Personenverkehrs sind
auch ein Bestandteil der polizeilichen Aufgaben von Polizeieinsatzkräften der
Stadt- und Landinspektionen. Aus diesem Grund werden im Polizeipräsidium Mainz
regelmäßig sogenannte Hospitationskontrollen durchgeführt. Ziel dieser
Kontrollen ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen /
Direktionen und gleichzeitig eine Steigerung der Fachkompetenz bei den einzelnen
Einsatzkräften im Bereich der Kontrollen des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs. Am heutigen Tag richteten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion
Mainz 3, des Schwerlastkontrolltrupps der Verkehrsdirektion Mainz und der
Polizeiautobahnstation Heidesheim auf der BAB 60 in Fahrtrichtung Mainz,
Parkplatz Heidenfahrt Süd, eine entsprechende Kontrollstelle ein. Es wurden
Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr selektiert und zur o.a. Kontrollstelle
gelotst. Anschließend kontrollierten gemischte Kontrollteams der o.a.
Dienststellen die zugeführten Fahrzeuge. Insgesamt wurden sieben Fahrzeuge
kontrolliert und davon sechs beanstandet. Beanstandungsquote liegt somit bei
85,7%. Highlight der Kontrollen war u.a. ein LKW beladen mit 3 x Paletten
(Pflastersteine), dessen Ladung überhaupt nicht gesichert war. Die Paletten
wurden lediglich auf die verschmutzte Ladefläche geladen und lose mitgeführt.
Der Fahrer führte keinerlei Sicherungsmittel mit sich. Die Weiterfahrt wurde bis
zur Nachsicherung der Ladung untersagt. Gegen den Fahrer und seinen Chef wurden
entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen. Ein weiteres Highlight
war ein rumänischer Kurierfahrer eines bekannten Versandunternehmens, der ohne
gültige Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Cannabis unterwegs war. Die Fahrt
endete vor Ort mit einer Blutprobe. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen konnte
bei der Person zudem eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Trotz
des ausgehändigten rumänischen Führerscheins, wurde dieser im polizeilichen
Abfragesystemen überprüft. Es stellte sich heraus, dass die Fahrerlaubnis des
Fahrers bereits in der Vergangenheit in Rumänien entzogen wurde. Gegen den
Fahrer und seinen Chef wurde jeweils eine Strafanzeige wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis, bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfasst. Zusätzlich
muss der Fahrer mit einer weiteren Strafanzeige wegen Besitz und Erwerb von
Cannabis und einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Fahrens unter Einfluss von
Betäubungsmitteln rechnen. Der rumänische Führerschein wurde präventiv
sichergestellt.