Erst zu schnell, dann zu Fuß
Landau (ots) – Nachdem eine Streifenwagenbesatzung einem Rollerfahrer mehrere hundert Meter in der Innenstadt nachgefahren ist, konnte diese feststellen, dass das Kleinkraftrad mindestens 60km/h schnell fahren würde. Auf Grund des angebrachten Versicherungskennzeichens, waren dies mindestens 15 km/h zu viel. Der Fahrzeugführer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei dem Kleinkraftrad konnten diverse Veränderungen festgestellt werden, bei denen eine Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit erbracht wird. Auf Grund der Veränderungen an dem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen und Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt.
Da der 17-jährige lediglich die Führerscheinklasse AM vorweisen konnte, wird er sich nun noch einem Strafverfahren hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen müssen. Zudem wird er bei der Zulassungsstelle, nach wiederherstellen des Ursprungszustandes seines Fahrzeuges, eine neue Betriebserlaubnis beantragen müssen.
Bekifft auf dem E-Scooter unterwegs
Landau (ots) – Am 01.06.2023 gegen 08:30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung ein 31-jähriger E-Scooterfahrer in der Innenstadt auf. Der Fahrzeugführer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser konnten bei dem 31-jährigen drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden, weswegen ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde.
Dieser zeigte eine positive Reaktion auf Cannabisprodukte an. Demnach wurde dem E-Scooterfahrer die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Nach Parkplatzrempler Führerschein weg
Landau (ots) – Eine 25-jährige Fahrzeugführerin befuhr am Donnerstag einen Parkplatz an einem Landauer Ärztehaus. Auf Grund der Unachtsamkeit einer anderen Verkehrsteilnehmerin, kam es auf dem Parkplatz zu einem Zusammenstoß zwischen der 25-jährigen sowie der 80-jährigen Verkehrsunfallverursacherin. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte jedoch bei der Geschädigten drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden.
Demnach wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser reagierte positiv und zeigte die Einnahme von Cannabis an. Der Sachschaden des Unfalls beläuft sich auf ca. 150 EUR, die Strafe für die 25-jährige beträgt mindestens 500 EUR. Der Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.