Heidelberg (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen Mann erlassen, der bereits am Morgen des 01.07.23 gegen 05 Uhr zwei junge Frauen am Heidelberger Bismarckplatz angesprochen hatte. Die zwei Frauen unterbanden das Gespräch höflich. Gegen 05:10 Uhr begab sich die spätere Geschädigte allein in die Straßenbahn, um in Richtung Dossenheim zu fahren.
Am Bahnhof Dossenheim verließ die Geschädigte die Straßenbahn und begab sich auf den Heimweg. Der Tatverdächtige, der am Bismarckplatz ebenfalls in die Straßenbahn gestiegen war, verließ kurz nach der Geschädigten die Bahn und folgte ihr. Er sprach sie erneut an und versuchte sie zu küssen. Abermals wies die Geschädigte das Gespräch und den Mann ab.
Dieser wurde jedoch immer aggressiver. Er verfolgte die Geschädigte bis in den Hinterhof eines Wohn-Anwesens. Dort drückte der Beschuldigte die Geschädigte zu Boden und legte
sich bäuchlings auf sie, um den Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten gegen ihren Willen durchzuführen. Nur durch massive Gegenwehr der Geschädigten und lauten Hilferufen wurden Nachbarn aufmerksam.
Diese kamen zum angrenzenden Gartenzaun, woraufhin der Tatverdächtige mit dem Mobiltelefon der Geschädigten flüchtete. Im Rahmen der Fahndung wurde der 22-jährige Tatverdächtige im
Stadtgebiet Heidelberg festgenommen. Bei der Festnahme führte er das Mobiltelefon
der Geschädigten noch mit sich.
Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde daraufhin beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den 22-Jährigen beantragt. Am 02.07.23 wurde der Beschuldigte der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Sie setzte den Haftbefehl antragsgemäß in Vollzug.
Im Anschluss wurde der 22-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.