Das Landgericht Kaiserslautern hat den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Dessen Revision wurde daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 18. Juli 2023 – 4 StR 117/23
Kaiserslautern: #ZWEIVONUNS fehlen! – Urteil im Polizistenmordprozess